Die Sicherungseinsätze sind allgemein als Halbleiterschutz-Sicherungseinsätze bezeichnet.In den meisten Fällen dient ein Teil der zugeordneten Ausstattung dem Zweck eines Sicherungsunterteils.
Zweck der Norm ist es, zusätzliche Anforderungen für die Kenngrößen von Halbleiterschutz-Sicherungseinsätzen entsprechend festzulegen, sodass sie durch Sicherungseinsätze mit den gleichen Kenngrößen ersetzt werden können. Voraussetzung ist dabei, dass ihre Abmessungen gleich sind. Zu diesem Zweck behandelt diese Norm insbesondere die Kenngrößen der Sicherungen, die Typprüfungen zum Nachweis der Kenngrößen, Aufschriften und die Verfügbarkeit.
Im Betrieb mit Wechselstrom bezieht sich die Bemessungsspannung eines Sicherungseinsatzes auf die tatsächlich anstehende Spannung. Sie basiert auf dem Effektivwert einer sinusförmigen Wechselspannung. Es wird angenommen, dass die anstehende Spannung denselben Wert während des Ausschaltens des Sicherungseinsatzes beibehält. Alle Prüfungen zum Nachweis der Bemessungswerte beruhen auf dieser Voraussetzung.
Im Betrieb ist die anstehende Spannung jene Spannung, die im fehlerbehafteten Stromkreis den Strom veranlasst anzusteigen, bis der Sicherungseinsatz ausschaltet.
Bei Wechselstrom stimmt folgerichtig die anstehende Spannung in einem einphasigen Wechselstromkreis normalerweise mit der netzfrequenten wiederkehrenden Spannung überein. Für alle Fälle, die eine andere als sinusförmige Wechselspannung aufweisen, ist es notwendig, die anstehende Spannung als Funktion der Zeit zu kennen.
Der Bemessungsstrom eines Sicherungseinsatzes basiert auf dem Effektivwert eines sinusförmigen Wechselstroms bei Bemessungsfrequenz. Bei Gleichstrom ist anzunehmen, dass der Effektivwert des Stroms den Effektivwert eines sinusförmigen Wechselstroms bei Bemessungsfrequenz nicht überschreitet.
Die Bemessungsfrequenz bezieht sich dabei auf die Frequenz des sinusförmigen Stroms und der sinusförmigen Spannung.