Auf den zweiten Blick fällt einem auf, dass die erst 2013 erneuerte Verteilung (Zuleitung noch in den alten Aderfarben?) nur mit Wechselstrom versorgt wird. Das hat den Installateur nicht daran gehindert, den Elektroherdanschluss (NYM-J, 5x1,5 mm²) über drei 16-A-LSS abzusichern. Diese 3 x 16 A addieren sich zu 48 A möglicher Belastung auf dem Neutralleiter. Auf diesen Mangel hatte ihn im Übrigen auch ein Küchenmonteur hingewiesen. Als ,Beseitigung‘ wurde dann ein Hinweiszettel in die Verteilung geklebt (Bild 2).
Ich habe den Herdanschluss als Sofortmaßnahme auf einen einzelnen LSS mit 16 A gelegt sowie den Eigentümer der Wohnung informiert. Immerhin ist die Wohnungszuleitung vieradrig 10 mm² – für Drehstrom reicht es dennoch nicht, denn die PEN-Aufteilung erfolgte bereits am Hausanschlusskasten. Davon betroffen sind vermutlich mehrere Wohnungen im Haus, die wohl auf die gleiche Art installiert wurden.«
Meinung des Experten
Wie Sie korrekt bemerkt haben, werden bei dieser Vorgehensweise nicht nur die Herdplatten heiß, sondern auch die Kabel und/oder Leitungen im Verteiler und in der Zuführung zum Herd. Anscheinend gibt es immer noch »Elektrofachkräfte«, die die Physik aus den Angeln heben wollen. Leider steigt dadurch – anders als bei einem Drehstromanschluss mit gemeinsamem Neutralleiter – der Strom im Neutralleiter um das Dreifache. Im schlimmsten Fall kann der Strom im Neutralleiter also 3 x 16 A, also 48 A erreichen. Das haben Sie völlig richtig erkannt. Dieser Strom wird sehr schnell zu einer unzulässig hohen Erwärmung des Neutralleiters – der ja nur einen Querschnitt von 1,5 mm2 hat – und auch zur Überlastung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) führen.Aussagen der Normen
Noch schlauere Elektrofachkräfte oder Laien versuchen einen anderen Weg, der allerdings brandtechnisch auch ungefährlicher ist: die fünf Adern werden dabei so verwendet, dass diese zwei Wechselstromkreise bilden und für den zweiten Neutralleiter eine andersfarbige Ader verwendet wird. Diese wird dann wiederum an den Enden mit blauem Schrumpfschlauch überzogen. Formal verstößt jedoch auch diese Variante gegen gültige Normen. Im Abschnitt 514.3.1.Z1 von DIN VDE 0100-510 ist festgelegt, dass der Neutralleiter durchgehend blau gekennzeichnet sein muss, was ja beim »zweiten« Neutralleiter, trotz Schrumpfschlauch, nicht erfüllt ist.
Zum »Klebezettel« (Bild 2) möchte ich anmerken, dass das zwar ein gut gemeinter Versuch war, ob es aber hilft, sei dahingestellt.
Desolater Verteiler
Ich habe schon häufiger darauf verwiesen, dass Schönheit in den Normen nicht gefordert ist. Dennoch muss ich dem Einsender Recht geben, dass das etwas zu viel des Guten ist. Eine solch schlampige Verteilerausführung wird man sicher nicht alle Tage zu Gesicht bekommen (Bild 1).Bezüglich der »losen« Klemmen für die Leitungsverlängerung gilt, dass diese so – nach Meinung des zuständigen UK der DKE – nicht verwendet werden dürfen. Zwar darf man hierfür »berührungssichere« Steckklemmen verwenden, aber nur wenn sie mit einem entsprechenden Befestigungsadapter verwendet werden. Unverständlich ist für mich in diesem Zusammenhang, dass die Schutzleiter- und Neutralleiterklemmenblöcke nicht einfach wieder an die vorgesehenen Befestigungsstellen angebracht wurden. Bezüglich der Leiterfarben gilt, dass vorhandene Kabel/Leitungen bei einem Verteilerwechsel nicht an neuere Normen angepasst werden müssen. Somit wäre gegen die Aderfarben nichts einzuwenden.
Für die vieradrige Zuleitung gilt, dass in den Fällen, in denen zum Zeitpunkt der Errichtung ein PEN-Leiter noch zulässig war, der PEN-Leiter in der Unterverteilung ggf. weiterverwendet werden darf oder erst in der Unterverteilung aufgeteilt werden muss. Das setzt voraus, dass man am Zählerplatz diesen »alten PEN-Leiter« entsprechend mit dem PEN-Leiter der Netzzuleitung verbindet. Eine Aufteilung im Zählerplatz muss dabei nicht vorgenommen werden, weil ja der ankommende PEN-Leiter auf die Schiene geklemmt werden kann/muss, die als Schutzleiterschiene bezeichnet ist. Diese Schiene darf man als PEN-Leiter weiter verwenden, wenn sie entsprechend gekennzeichnet wird. Von dieser Schiene dürfen Sie auch eine Verbindung zur Neutralleiterschiene vornehmen (Bild 3).
Ein großes Problem liegt vor allem auch daran, dass einige Netzbetreiber/Versorger immer noch Einphasen-Wechselstromanschlüsse vorsehen, wo doch fasst immer die Zuleitung des Netzbetreibers ein Drehstromsystem ermöglichen würde. Außerdem ist für mich unklar, was die Drahtbrücken zwischen den Anschlussstellen 1 und 3 sowie 6 und N an der RCD für einen Sinn machen sollen. Zum Schluss noch der Hinweis auf die fehlende Betriebsmittelkennzeichnung (Referenzkennzeichnung) auf den Geräten. Man kann hier die abgehenden Schutzleiter und Neutralleiter nicht den Außenleitern zuordnen. In Abschnitt 4.6.10 der DIN VDE 0603-1:1991-10, ist hierzu Folgendes festgelegt: »Die PE-, N- und PEN-Klemmen müssen so angeordnet sein, dass es dem Errichter möglich ist, eine Kennzeichnung anzubringen, aus der die Zugehörigkeit der Anschlüsse zu den einzelnen Stromkreisen ersichtlich ist.«