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Gesetzlicher Meldetermin am 16. Februar 2018

Lohnnachweis digital: Jetzt noch Stammdaten abgleichen

Digitaler Lohnnachweis
Digitaler Lohnnachweis
»Das parallele Verfahren für 2017 ist noch notwendig, um die Qualität der Meldedaten zu sichern«, erklärt Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGETEM. »Ohne Lohnnachweisdaten müssten wir die Beitragsgrundlage schätzen«, so Tichi, »und das könnte unter Umständen zu überhöhten Forderungen führen

Lohnnachweis digital mit Entgeltabrechnungsprogramm

Vor der Meldung des digitalen Lohnnachweises sind einmal jährlich die Stammdaten des Unternehmens zu aktualisieren. Für den Stammdatenabruf werden Zugangsdaten des zuständigen Unfallversicherungsträgers (UVT) benötigt. Das sind die Betriebsnummer des zuständigen UVT, die Mitgliedsnummer des Unternehmens und die PIN. Unternehmen, die keine Zugangsdaten vorliegen haben, können diese direkt bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfragen. Bei Verwendung eines systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramms erfolgt der Stammdatenabgleich in der Regel mittels der im Unternehmen eingesetzten Software.

Lohnnachweis digital ohne Entgeltabrechnungsprogramm

Wird kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, ist der digitale Lohnnachweis über die systemgeprüfte Ausfüllhilfe sv.net in den Varianten sv.net/standard oder sv.net/comfort abzugeben. Der Abruf der Stammdaten des Unternehmens erfolgt hier automatisch unmittelbar vor Abgabe des Lohnnachweises. Eine eigenständige Abfrage ist nicht notwendig.

Weiterführende Informationen zum Lohnnachweis digital und zum Meldeverfahren sind unter www.bgetem.de  zu finden.

 

 
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