Lohnnachweis digital mit Entgeltabrechnungsprogramm
Vor der Meldung des digitalen Lohnnachweises sind einmal jährlich die Stammdaten des Unternehmens zu aktualisieren. Für den Stammdatenabruf werden Zugangsdaten des zuständigen Unfallversicherungsträgers (UVT) benötigt. Das sind die Betriebsnummer des zuständigen UVT, die Mitgliedsnummer des Unternehmens und die PIN. Unternehmen, die keine Zugangsdaten vorliegen haben, können diese direkt bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfragen. Bei Verwendung eines systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramms erfolgt der Stammdatenabgleich in der Regel mittels der im Unternehmen eingesetzten Software.Lohnnachweis digital ohne Entgeltabrechnungsprogramm
Wird kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, ist der digitale Lohnnachweis über die systemgeprüfte Ausfüllhilfe sv.net in den Varianten sv.net/standard oder sv.net/comfort abzugeben. Der Abruf der Stammdaten des Unternehmens erfolgt hier automatisch unmittelbar vor Abgabe des Lohnnachweises. Eine eigenständige Abfrage ist nicht notwendig.Weiterführende Informationen zum Lohnnachweis digital und zum Meldeverfahren sind unter www.bgetem.de zu finden.