Das Regelwerk beinhaltet dabei die Anforderungen an die Messeinrichtungen, die Umgebungsbedingungen, das Prüfverfahren, den Prüfbericht, die Qualifikation des Personals sowie eine Matrix für thermische Abweichungen als ein Leitfaden für die Prüfung.
Es wird dabei die Thermografie im Freien an photovoltaischen PV-Modulen und Bauteilen der Systemperipherie (BOS-Bauteilen) von im Betrieb befindlichen PV-Kraftwerken mit passiven Verfahren definiert. Passive Verfahren sind die normalen Betriebsbedingungen des Systems unter natürlichem Sonnenlicht ohne äußere Stromversorgung oder Bestrahlungsquellen.
Gegenwärtig unterscheidet man zwischen zwei unterschiedlichen Prüfverfahren:
- Eine vereinfachte thermografische Prüfung. Diese Prüfung stellt eine eingeschränkte Prüfung zum Nachweis dar, dass die PV-Module und BOS-Bauteile funktionieren. Dabei werden die Anforderungen an die Qualifikation des Personals reduziert. Beispielsweise bei der einfachen Inbetriebnahme einer PV-Betriebsanlage. Bei dieser Prüfung sind keine maßgeblichen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Modulqualität möglich und zur Hilfestellung werden dem Prüfer Beispiele von Abweichungen bereitgestellt.
- Eine weitere Methode ist die thermografische Prüfung und Auswertung. Hierbei sind thermische Signaturen eingeschlossen, die sich von gezeigten Beispielen unterscheiden und deshalb tiefere Kenntnisse hinsichtlich der thermischen Abweichungen erforderlich machen. Diese Prüfungsart kann z. B. für periodische Prüfungen und zur Fehlersuche für das Auffinden der Ursache von leistungsschwachen Systemen angewendet werden. Dabei können Messungen der absoluten Temperatur vorgenommen werden. Die Prüfung kann von einem zugelassenen Fachmann für PV-Betriebsanlagen gemeinsam mit Thermografie-Fachleuten durchgeführt werden.