Als allgemeine Anforderung an Lampenfassungen gilt die ordnungsgemäße Bemessung. Sie sollten so gebaut sein, dass es zu keiner Gefahr kommen kann und die Funktion gewährleistet ist.
B15d-Lampenfassungen dürfen nicht mit Zündgeräten ausgestattet sein. Das gleiche gilt für B22d Lampenfassungen, hier kann aber jedoch der Lampenfassungshersteller eine Genehmigung erteilen.
Um die Gefahr eines elektrischen Schlags zu vermeiden sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Die Fassung muss so gebaut sein, dass aktive Teile nicht berührbar sind. Um dies zu gewährleisten gibt es die Überprüfung mit einem Norm-Prüffinger.
Bei diesem Verfahren wird der Prüffinger in jeder möglichen Stellung über das Objekt gefahren und es wird ein Druck auf den Prüfling mit einer Kraft von 10 N ausgeübt. Damit man den Kontakt zu aktiven Teilen erkennen kann, findet ein elektrischer Kontaktanzeiger Verwendung.
Anschlussklemmen an den Fassungen können verschiedenen ausgeführt sein. Unter anderem als Schraubklemmen, schraubenlose Klemmen, Lötösen, Anschlussleitungen oder als Flachstecker.
Um eine geeignete Befestigung der Leitungen herzustellen, ist eine Zugentlastungsverbindung zu empfehlen. Diese muss aus einem Isolierstoff bestehen.
Werden Fassungen im Außenbereich montiert oder in anderen Räumen, wo Feuchtigkeit auftritt, ist die richtige Schutzart auszuwählen. Tropfwassergeschützte Lampenfassungen stellen den erforderlichen Schutzgrad gegen das Eindringen von Wasser dar.
Darüber hinaus ist auf die mechanische Festigkeit hinzuweisen. Die Fassungen müssen auch nach einer längeren Lebensdauer und rauen Umgebungsbedingungen, bei bestimmungsmäßigen Gebrauch, den Anforderungen standhalten.