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Nächste Stufe des Verbotes in Kraft getreten

Halogenlampenverbot

Seit dem 1.9.2018 gilt für die se Lampenart die nächste Verbotsstufe
Seit dem 1.9.2018 gilt für die se Lampenart die nächste Verbotsstufe

Das Verbot umfasst die klassischen Halogenlampen, die rundum Licht abgeben und einen E27- oder E14-Schraubsockel besitzen. Auch einige ungerichtete Halogenlampen mit Steck-Sockel vom Typ G4 oder GY6.35 sind betroffen.

Energieeffiziente Beleuchtung als Alternative

Eine energieeffiziente und ressourcenschonende Alternative zu Halogenlampen bieten LED-Lampen. Sie überzeugen nicht nur durch ihre positiven Eigenschaften wie den vielfältigen Einsatz der Lichtfarbe oder ihre Langlebigkeit, sondern vor allem durch die Möglichkeit der Wiederverwertung. Im Gegensatz zu Halogenlampen müssen LED-Lampen (darunter auch LED-Fadenlampen) wie Energiesparlampen separat entsorgt werden, um diese dann fachgerecht zu recyceln. Um die Rohstoffe aus LED- und Energiesparlampen zurückzugewinnen, organisiert Lightcycle, Deutschlands größtes Rücknahmesystem von Lampen und Leuchten, deren Rückholung über ein bundesweites flächendeckendes Netz von kommunalen Wertstoffhöfen, Vertrags-Sammelstellen im teilnehmenden Handel und durch die direkte Abholung bei Großverbrauchern. Mit der Eingabe der Postleitzahl finden Entsorger unter www.sammelstellensuche.de ihre nächstgelegene Kleinmengen- oder Großmengen-Sammelstelle.

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