Die 2. Ergänzung »Kabel gemäß Bauproduktenverordnung« beschreibt das notwendige, qualifizierte Vorgehen zur Umsetzung der Vorgaben der europäisch harmonisierten Produktnorm DIN EN 50575 für öffentliche Gebäude. Sie benennt die sieben neuen Brandklassen für elektrische Kabel, erläutert die relevanten Änderungen zu den bisherigen Vorgaben und gibt konkrete Hinweise zur Prüfung und Dokumentation der von den Herstellern für die Kabel und Leitungen zu erstellenden Leistungserklärung.
Zudem werden die bestehenden bauordnungsrechtlichen Vorgaben an Starkstromkabel und -leitungen sowie Steuer- und Kommunikationskabel für die dauerhafte Installation in Bauwerken erläutert und die im deutschen Baurecht einschlägigen Regelwerke dargestellt.
Die 2. Ergänzung der AMEV-Empfehlung »EltAnlagen 2015« ist auf der AMEV-Homepage veröffentlicht. Weiterführende Informationen – unter anderem auch zu weiteren einschlägigen Normungsaktivitäten – enthält die Informationsschrift »Kabel und Leitungen gemäß europäischer Bauproduktenverordnung (BauPVO), Empfehlungen und Hinweise für öffentliche Gebäude« (Stand: 18. Oktober 2018) der AMEV-Arbeitsgruppe »EltAnlagen«, deren Download ebenfalls kostenfrei unter www.amev-online.de möglich ist.