Kabel und Leitungen
ZVEI befürwortet Marktüberwachung
Für Kabel und Leitungen gelten hohe Anforderungen, zum Beispiel was ihr Brandverhalten angeht. Werden sie in Gebäuden eingesetzt, unterliegen sie seit 2017 auch der europäischen Bauprodukteverordnung. Für 2020 haben das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder und die zuständigen Länderbehörden solche Kabel und Leitungen in das Marktüberwachungsprogramm aufgenommen. Das heißt, die Behörden prüfen zum einen die korrekte Kennzeichnung der Produkte und zum anderen, ob die angegebenen Produkteigenschaften tatsächlich eingehalten werden.
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11.03.2020