Bei der Recherche nach passenden Überspannungsschutzgeräte für verschiedene Anwendungen, kommen bei der reinen Schnittstellensuche oft mehrere Produkte in Frage. Mit Dehnselect IT kann die Auswahl durch präzise Filterkriterien reduziert und schnell die optimale Lösung gefunden werden.
Seit Oktober 2016 sind in neuen, modernisierten oder erweiterten Niederspannungsanlagen Vorkehrungen zum Schutz bei transienten Überspannungen vorgeschrieben. Dies bedingt den Einbau einer Überspannungs-Schutzeinrichtung.
Zuverlässige Systeme sind für die Infrastruktur der Bahn und nicht zuletzt für die Streckensicherheit wesentlich. An in der Signaltechnik eingesetzte Geräte und Komponenten werden daher erhöhte Sicherheitsanforderungen gestellt. Produkte und Lösungen von Dehn, wie der neue Blitzductorconnect, zum Blitz- und Überspannungsschutz für die LST und Telekommunikation, sichern dabei die schnelle Signal- und Datenübertragung und sorgen so für hohe Verfügbarkeit der Systeme.
In der Praxis werden häufig Anforderungen des Überspannungsschutzes mit der Forderung nach Blitzschutz gemäß VDE 0185 in einen Topf geworfen. In diesem Bericht sollen die Unterschiede dieser Forderungen aufgezeigt werden.
Die »Dehnbox TC B 180« von Dehn eignet sich für den Blitz- und Überspannungsschutzkomponenten von Telekommunikationsanwendungen. Tests der Deutschen Telekom Technik GmbH bestätigen die Verträglichkeit mit Vectoring-VDSL (VVDSL), Super-Vectoring-VDSL (SVVDSL) und G.Fast. Damit ist eine störungsfreie Datenübertragung bis 1Gbit gegeben.
Die Überspannungsschutzeinrichtung »Protec T1S« von Raycap ist mit 1TE Breite das laut Hersteller kleinste steckbare SPD der Prüfklasse I bei 25kA 10/350μs auf dem Markt, welches die Anforderungen der Prüfklasse I nach IEC 61643-11 erfüllt. Darüber hinaus liefert das neue SPD die erforderliche Spannungsschalttechnik ohne die Nachteile einer hohen Restspannung oder niedriger Folgestrom-Nennleistung.
Die digitale Transformation durchdringt zunehmend die Gebäudetechnik – und macht auch vor Blitzschutzsystemen nicht Halt. Die Hans Thormählen GmbH & Co. KG, die Anlagen für den äußeren und inneren Blitzschutz plant und installiert, setzt hier auf RFID. Spezielle Markierungen mit RFID-Chips optimieren Wartung und Dokumentation von Blitzschutzsystemen (Bild 1).
Für den Einsatz in Telekommunikations- und signalverarbeitenden Netzwerken eignet sich der Überspannungsschutz »Raytel 20« von Raycap. Er ist konzipiert zum Schutz gegen indirekte und direkte Auswirkungen von Blitzeinschlägen und andere transiente Überspannungen.
Immobilien sind der wichtigste Vermögensbestandteil privater Haushalte. Damit kommt dem Schutz, der Instandhaltung sowie der zeitgemäßen Ausstattung von Wohngebäuden eine wesentliche Bedeutung zu, zumal mehr als die Hälfte aller Wohngebäude älter als 40 Jahre sind.
Von R. Stahl gibt es nun neue explosionsgeschützte Leuchtensysteme mit Dali-Schnittstelle. Die neuen »Exlux«-Varianten entsprechen dem Dali-Standard gemäß IEC 62386 und sind für das durchgängige digitale Lichtmanagement der Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung bis einschließlich Ex-Schutz-Zone 1 spezifiziert.
Bereits im Jahr 2014 begannen wir mit einer Diskussionsrunde, die sich rund um das Thema Praxisprobleme drehte. Aufgrund der positiven Resonanz, die diese Diskussion bei unseren Lesern fand, führen wir seitdem dieses Treffen von Fachleuten im Jahresturnus an dieser Stelle weiter.
Die Messe Security Essen ist alle zwei Jahre das Schaufenster für Innovationen in der Sicherheitsbranche. 2020 stellen erstmals auch junge, ausländische Firmen in einer eigenen »International Start-up Area« in Halle 7 ihre Sicherheitslösungen vor.
In diesem Normenteil sind die Anforderungen und Prüfungen für Blitzschutzsystembauteile näher beschrieben. Insbesondere metallene Leiter und Erder, die einen Teil der Fangeinrichtung, Ableitungseinrichtung sowie Erdungsanlage bilden legt diese Norm entsprechende Anforderungen fest.
Am 4. Oktober 2019 ist die neue Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) erschienen. Mit der neuen Ausgabe 2019 werden Änderungen in Teil A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen) und Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) gültig.