Anschluss an das Niederspannungsnetz
Anschlussschränke im Freien
Die neue VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4102 gilt für Anschlussschränke, die außerhalb eines Gebäudes ein- oder
dreiphasig an das Niederspannungsnetz zur allgemeinen Versorgung angeschlossen werden (Bild 1). Sie gilt für ortsfeste Schalt- und Steuerschränke sowie Zähleranschlusssäulen – z. B. Anlagen der öffentl. Beleuchtung, Haltestellen für den Nahverkehr, Pumpenanlagen, Messstationen sowie TK-Einrichtungen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Fachartikel -
10.07.2012