Wir müssen in einer Rasterdecke 16 LED-Panels einbauen, die über einen Präsenzmelder geschaltet werden. Das Betriebsgerät (SK II) der Leuchten hat einen Betriebsstrom von 0,5 A und besitzt auf der Primärseite (230 V) zwei Anschlussklemmen für Adern von 0,75 … 1,5 mm². Es besteht keine Möglichkeit für eine Durchgangsverdrahtung. Die Leuchten sollen deshalb von vier Verteilerdosen sternförmig mit jeweils ca. 4m Anschlussleitung angefahren werden. Von der Unterverteilung bis zum Präsenzmelder und den Verteilerdosen ist eine Leitung NYM-J 3 x 1,5 mm² geplant. Als Anschlussleitung von den Verteilerdosen soll eine PVC-Schlauchleitung H05VV-F verwendet werden. Im Betriebsgerät der LED ist keine Klemme für den Schutzleiter vorgesehen und es ist auch kein Platz für eine zusätzliche Klemme vorhanden. Der Schutzleiter müsste somit lose in den Anschlussraum gelegt werden. Aufgrund der engen Zugentlastung des Betriebsgerätes, ist es nur möglich, eine Leitung mit 3 x 0,75 mm² oder mit 2 x 1,5 mm² einzuführen. Bei einer Leitung mit 3 x 1,5 mm² könnten nur die Adern mit der Zugentlastung gesichert werden und der Mantel der Leitung würde direkt am Gehäuse enden und wäre somit nicht zugentlastet. Die Betriebsgeräte liegen nur auf der Decke auf und sind somit auch keiner Belastung und Bewegung ausgesetzt. Meine Fragen:
- Ist es in diesem Fall möglich, die Anschlussleitung ab der Verteilerdose nur zweiadrig ohne Schutzleiter zu verlegen oder wäre auch eine Querschnittsverringerung auf 0,75 mm² zulässig?
- Ist es richtig, dass die Messung des Isolationswiderstandes vor dem Anschluss der Leuchten und des Präsenzmelders (aufgrund der elektronischen Bauteile) für jedes Teilstück des Leitungsweges einzeln erfolgen muss?