Eine Elektrofirma hat im Jahr 2012 in einem Mehrfamilienhaus 4-adrige Verteilerzuleitungen verlegt. Bei einer TÜV-Abnahme wurde dies festgestellt und beanstandet. Ich wurde als Planer nicht mit der Bauleitung beauftragt und konnte dies deshalb während der Bauzeit nicht erkennen.
Nun gilt es festzustellen, ob damals die 5-adrige Verlegung vorgeschrieben oder nur empfohlen wurde. Keine Frage, ich habe auch 5-adrige Leitungen ausgeschrieben und praktiziere diese Methode seit ich denken kann. Die Firma hat dies aber missachtet. Inzwischen ist der Firmenchef verstorben und die Firma insolvent.
Der Bauträger will sich nun an mich halten und die Kosten – sofern rechtgesprochen wird – ersetzt haben. Ich verweise hiermit auch – auf den nicht ganz zutreffenden – Beitrag von Ihnen in »de« 4.2014 mit der »Gretchenfrage«: War die vieradrige Verlegung damals noch tolerierbar?
E. H., Baden-Württemberg