Wir sind Maschinenhersteller und rüsten die meisten unserer Maschinen mit drehzahlregulierbaren Antrieben aus. Diese Antriebssysteme sind i.d.R. mit EMV-Filtern ausgestattet, so dass im Schutzleiter Strom zum Fließen kommt. In der VDE 0160 EN 50178 wird beschrieben, dass bei einem Ableitstrom größer als AC 3,5mA (und DC 10mA) ein fester Anschluss erforderlich und dies in den Betriebsunterlagen anzugeben ist. Grund ist, dass ein unterbrochener Schutzleiter eine Person einem Ableitstrom aussetzen könnte. 1) Für den Fall der Überschreitung dieses max. zulässigen Ableitstroms sieht die VDE u.a. die Verlegung eines zweiten parallel verlegten Schutzleiters vor. Bei fest installierten Maschinen schreiben wir generell die kundenseitige Einbindung dieser in den örtlichen Potentialausgleich vor. Können wir das als zweite, diesen Anforderungen genügende Schutzleiterverbindung betrachten Oder muss eine zweite Leitung verlegt werden, wenn der Querschnitt kleiner gleich CU 10mm2 ist? 2) Was ist zu tun, wenn eine Maschine mit Ableitströmen AC 3,5mA nicht fest angeschlossen werden kann, weil sie z.B. verfahrbar ist? Genügt auch hier die Einbindung in den Potentialausgleich bzw. eine zusätzliche Erdverbindung über den Stecker (mit separaten Klemmen)? Könnte man eine geschirmte Zuleitung verwenden, dessen Schirm man als zweiten Schutzleiter verwendet? Konzentrische Leiter dürfen ja laut VDE 0276 Teil 603 als PE, PEN-Leiter (oder als Schirm) verwendet werden. 2) Warum gibt es keine CEE-Stecker mit zwei separaten Erdanschlussklemmen? Würde ein sogenannter Industriesteckverbinder diesen Anforderungen genügen, indem man den ersten Schutzleiter an den dafür eigens vorgesehenen Klemmen anschließt und einen zweiten auf einer der frei verwendbaren Anschlussklemmen? Ist die Anschlussart, die mit so einem verriegelbaren Industriesteckverbinder hergestellt wird, nicht eine ganz andere als die mit einem CEE-Stecker realisierte Verbindung? 3) Sind nicht fest angeschlossene Maschinen mit Ableitströmen AC 3,5mA am Ende etwa generell unzulässig? Als fester Anschluss galt immerhin in der veralteten VDE 0160 von 1988 auch ein Gleisfahrzeug, also metallischer Kontakt zwischen Rad und Schiene. Leider sind in den wenigsten Betriebsanleitungen der Hersteller von Frequenzumrichtern und EMV-Filtern usw. (also EB) Angaben dazu gemacht, obschon die VDE Entsprechendes fordert. D. H., Hessen
Ableitströme und Erdung an Maschinen
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