Es scheint aktuell Unklarheit zu geben, wo denn tatsächlich Brandschutzschalter (AFDDs) angewendet werden müssen. Mein Unternehmen errichtet Mehrfamilienhäuser, Altenpflegezentren, Hotels, Kitas und betreute Wohnanlagen. In meinem Arbeitsbereich befinden sich sowohl kleinere als auch größere Fachplanungs- und Ingenieurbüros sowie Elektrounternehmen. Trotz der vielen Projekte, die ich betreue und den Kontakten zu jeder genannten Instanz, konnte noch kein Soll-Weg gefunden werden. Dies sorgt ebenfalls immer wieder zu Diskussionen mit Sachverständigen.
Die DIN VDE 0100-420 2019/10 beschreibt im Abschnitt 421.7 zunächst Bereiche, bei denen AFDDs empfohlen werden. Der nachfolgenden Textpassage entnehme ich die Pflicht, eine Risiko- und Sicherheitsanalyse durchzuführen, falls der Empfehlung nicht nachgekommen wird. Anhand dessen soll man nun zum entsprechenden Ergebnis kommen, ob AFDDs benötigt werden oder nicht. Eine definierte Risiko- und Sicherheitsbewertung ist in dieser Norm nicht enthalten. Die DKE empfiehlt hierzu mehrere Möglichkeiten in den FAQs. Darunter gibt es ein Excel-Tool des AMEV, ein Schreiben der ZDB sowie eine Bewertungshilfe als PDF des ZVEH. Nutze ich nun das Tool der AMEV für z.B. betreute Wohnanlagen, kommt nach der Bewertung der AMEV als Ergebnis keine Notwendigkeit für AFDDs heraus. Nutze ich die PDF-Bewertungshilfe des ZVEH, kommt nach der Bewertung des ZVEH als Ergebnis eine Forderung nach AFDDs heraus.
Lese ich das Schreiben der ZDB, Zitat: »Ist eine der drei vorgenannten Voraussetzungen gegeben, muss keine weitergehende Risiko- und Sicherheitsbewertung durchgeführt werden (…)« in Bezug auf: »Die besonderen Maßnahmen in Schlafräumen von üblichen Wohngebäuden zum Schutz von schlafenden Personen gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen in Endstromkreisen sind erfüllt, wenn Rauchwarnmelder vorgeschrieben bzw. vorhanden sind. Personen sind dadurch im Schadensfall in der Lage, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen (…)«, ist generell keine Risiko- und Sicherheitsanalyse notwendig. Nach der LBO sind übrigens Rauchwarnmelder generell in Räumen mit Schlafgelegenheiten vorgeschrieben. Als anerkannte Regel der Technik erachte ich es ebenfalls nicht, da weder die Fachplaner entsprechende Analysen durchführen noch dies sich bei den Elektrikern durchgesetzt hat. Es ist bekannt, dass eine Bewertung zunächst nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen ist. Kommt es allerdings tatsächlich zu einem Diskussionsfall scheint es, dass die Einschätzungen weit auseinandergehen.
Wie bewerten Sie diese Situation?
N. K., Baden-Württemberg