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Praxisfrage

Veranstaltungsgelände ohne öffentlichen Netzanschluss

Ein im Außenbereich liegendes Veranstaltungsgelände verfügt über keinen öffentlichen Netzanschluss und wird außerhalb der Veranstaltungen von einem Unternehmen über ein Erdkabel NYY 4 x 10 mm2 (Länge 2 ... 3 km) versorgt (Fremdversorgungsbetrieb). Während der Veranstaltungen erfolgt die Versorgung über eine Fossil (Diesel)-Generatoranlage ­(Eigenversorgungsbetrieb) mit 50 kVA Leistung. Diese an sich sinnvolle und wirtschaftliche Lösung (nur einige Veranstaltungstage im Jahr) birgt aber das Problem, dass im Fremdversorgungsbetrieb ein Schleifenwiderstand von ≥ 3,3 Ω bestimmte Abschaltbedingungen nach VDE 0100-411.3.2.2 im TN-C-S-System nicht erfüllt. Die Anlage (Bild) wurde seit den 80er Jahren von verschiedenen Dritten erneuert oder erweitert. Die Querschnitte ≤ 10 mm2 sind weitgehend TN-S-fähig oder mit ≥ 10 mm2, mit vier Leitern als TN-C-System ausgeführt. Nicht alle Steckdosenstromkreise verfügen über einen RCD-Schutz ≤ 30 mA, was aber zum vermuteten Errichtungszeitpunkt (Datierung anhand Geräteauswahl) zulässig war. Meine erste Frage zielt auf die Selektivität und den Schutz bei Fremdversorgungsbetrieb. Auch wenn die Absicherung der Einspeisung mit 3 x 25 A für den Leistungsbedarf unter Kurzschlussbedingungen innerhalb 5 s abschalten sollte, bleiben meiner Meinung nach folgende Probleme:

  • Keine Selektivität: Der vermutlich als Hausanschlusssicherung gedachte Automat 3 x C25A löst erst nach den NH-Sicherungen oder eben gar nicht aus, was im Zuge ­ der Schadensbeseitigung des Erdkabels erkannt wurde.
  • Abschaltbedingungen: Hinter dieser »Hausanschlusssicherung« liegende Anlagenteile erreichen wohl kaum noch die 10 m Radius und die 5 s Abschaltzeit aufgrund des hohen Schleifenwiderstandes.
Daher bedarf es u. a. einer Lösung für die Endstromkreise mit 0,1 s / 0,2 s Abschaltzeit. Wie beurteilen Sie die Variante, von dieser Stelle ab aus dem TN-C-System ein TT-System­ zu machen, um bei Erdschluss zu akzeptablen Abschaltzeiten zu gelangen? Ich sehe einen Hinderungsgrund eigentlich nur normativ in den Aderfarben des verlegten Kabels mit grün-gelber statt blauer Ader. Auch durch »blaue Beringung« würde – nach aktueller Norm – dies nur als »PEN« markiert werden. Ich möchte noch anmerken, dass die Anlage auch im Fremdversorgungsbetrieb zumindest nicht dauerhaft mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, da der Versorger auf Lieferung der eigenerzeugten elektrischen Energie dorthin aus tariflichen und anderen Gründen meines Wissens bisher verzichtet. Lässt sich das Problem in der von mir vorgeschlagenen Art ohne Leitungsaustausch beheben oder gibt es noch andere Lösungen, die auch ohne Leitungs- / Erdkabelaustausch auskommen? N.O., Baden-Württemberg

Expertenantwort vom 28.07.2015
Autorenbild
Frank Ziegler

Elektrotechniker-Meister; Öffentliche bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker Handwerk der HWK Stuttgart. VDS Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen nach VDS 3602 und VDS Thermografiesachverständiger

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