In einem Dreifamilienhaus wurde beim Anschluss eines Elektroherdes die bestehende Absicherung bemängelt und ersetzt. Bestand: Drei einpolige LSS, 20A, B-Charakter, 6kA Schaltvermögen. Nebeneinanderliegend, eindeutig beschriftet. Ersetzt durch: Ein dreipoliger LSS, 16A, B, 10kA. Das Haus wurde 1986 erbaut, die Leitung zum E-Herd ist eine ca. 6m lange, komplett unter Putz liegende NYM-J 5x 2,5 mm². Einschränkungen der Strombelastbarkeit durch Wärmequellen, Bündelung usw. bestehen nicht. Wir befinden uns im TN-C-S System, bis zur UV 4adrig / TN-C. Für den Herd besteht kein Schutz durch RCD. Der Hausanschluss ist mit NH00 63A gG/gL abgesichert, keine Vorzählersicherungen, 50A D02 Sicherungen zur Wohnungszuleitung 4x10mm² NYM-J.
- War diese Ausführung im Jahre 1986 so zulässig?
- Ich kann die Reduzierung auf 16A nicht nachvollziehen. Angeblich sei die Leitung »zu stark« abgesichert.
- Ich kann die Wahl eines dreipoligen LSS nicht nachvollziehen. Ich kenne nur die Forderung einer dreipoligen Abschaltung, wenn durch ein- oder zweipoliges Abschalten eine Gefahr entstehen könnte. Während ich das für Drehstromsteckdosen (und somit wechselnden, unbekannten Verbrauchern) nicht ausschließen kann, sehe ich bei einem fest angeschlossenen Elektroherd keine Gefahr.
- Ebenso kann ich nicht nachvollziehen, warum ein (deutlich teurerer) LSS mit 10kA Schaltvermögen eingesetzt wurde.
- Wäre der Anschluss eines Elektroherdes an die vorgefundene Installation sicher und erlaubt gewesen?