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Praxisfrage

Absicherung eines Elektroherdanschlusses

In einem Dreifamilienhaus wurde beim Anschluss eines Elektroherdes die bestehende Absicherung bemängelt und ersetzt. Bestand: Drei einpolige LSS, 20A, B-Charakter, 6kA Schaltvermögen. Nebeneinanderliegend, eindeutig beschriftet. Ersetzt durch: Ein dreipoliger LSS, 16A, B, 10kA. Das Haus wurde 1986 erbaut, die Leitung zum E-Herd ist eine ca. 6m lange, komplett unter Putz liegende NYM-J 5x 2,5 mm². Einschränkungen der Strombelastbarkeit durch Wärmequellen, Bündelung usw. bestehen nicht. Wir befinden uns im TN-C-S System, bis zur UV 4adrig / TN-C. Für den Herd besteht kein Schutz durch RCD. Der Hausanschluss ist mit NH00 63A gG/gL abgesichert, keine Vorzählersicherungen, 50A D02 Sicherungen zur Wohnungszuleitung 4x10mm² NYM-J.

  1. War diese Ausführung im Jahre 1986 so zulässig?
  2. Ich kann die Reduzierung auf 16A nicht nachvollziehen. Angeblich sei die Leitung »zu stark« abgesichert.
  3. Ich kann die Wahl eines dreipoligen LSS nicht nachvollziehen. Ich kenne nur die Forderung einer dreipoligen Abschaltung, wenn durch ein- oder zweipoliges Abschalten eine Gefahr entstehen könnte. Während ich das für Drehstromsteckdosen (und somit wechselnden, unbekannten Verbrauchern) nicht ausschließen kann, sehe ich bei einem fest angeschlossenen Elektroherd keine Gefahr.
  4. Ebenso kann ich nicht nachvollziehen, warum ein (deutlich teurerer) LSS mit 10kA Schaltvermögen eingesetzt wurde.
  5. Wäre der Anschluss eines Elektroherdes an die vorgefundene Installation sicher und erlaubt gewesen?
Insbesondere liegt mir die Beantwortung der Frage 3 sehr am Herzen, da hier teilweise erbitterte Streitgespräche geführt werden. In einem »de«-Artikel aus dem Jahre 2007 wird die Notwendigkeit eines dreipoligen LSS für Elektroherde deutlich verneint. Gab es Normänderungen oder -ergänzungen? C. K., Nordrhein-Westfalen

Expertenantwort vom 21.12.2017
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Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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