Gewerbliche Kunden von uns setzen immer mehr frequenzgesteuerte mobile Pumpen und Geräte ein, die über 16-A- oder 32-A-CEE-Stecker an das Versorgungsnetz angeschlossen werden. Da wir für die Prüfungen nach der DGUV und DIN VDE 0701-0702 verantwortlich sind, ergeben sich für uns folgende Probleme:
- Bei den Kunden, die diese Geräte über eine 32-A-Steckdose anschließen, gibt es keine Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs). Hat der gewerbliche Kunde hier eine Nachrüstpflicht, um seine Mitarbeiter ausreichend zu schützen?
- Bei der Ermittlung des Schutzleiterstroms nach der Ersatzableitstrommessung, messen wir oft Werte von 20 mA und mehr. In der VDE-Norm steht, dass die Werte laut Hersteller abweichen können. Muss der Hersteller, wenn sein Gerät von den geforderten Werten abweicht, ein entsprechendes Datenblatt dem Gerät beilegen? Wer ist hier in der Pflicht? Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Hersteller nicht kooperativ sind, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Welche Möglichkeiten gibt es, diese Messung durch eine andere zu ersetzen?
- Bei den Kunden, die diese Geräte über eine 16-A-Steckdose anschließen und bei denen eine RCD Typ A in der Zuleitung verbaut ist, können die Geräte oft gar nicht betrieben werden, da hier die RCD auslöst.
- Welche geeigneten Maßnahmen können wir durchführen, um die genannten Geräte sicher zu betreiben? Hat der gewerbliche Kunde hier eine Nachrüstpflicht auf eine RCD Typ B? Welche Messungen mit welchen Grenzwerten müssen durchgeführt und dokumentiert werden, um der DGUV gerecht zu werden?
L. L., Baden-Württemberg