Im "Hager-Tipp 40 - AFDD" steht, dass Brandschutzschalter in Schlaf- und Aufenthaltsräumen von Kindertagesstätten zwingend vorgeschrieben seien. Eine Kundin möchte große Teile der alten Elektroanlage erneuern (u.a. Zählerschrank und Unterverteilung sowie einige zweiadrige Leitungen) und in dem von ihr neu erworbenen Haus eine Jugendhilfgruppe/Kinderheim für Kinder ab 3 Jahren bis zur Volljährigkeit gründen. Es wird 5 Kinderzimmer sowie ein Gästezimmer und das Schlafzimmer der Kundin geben. Ihr zukünftiger Vorgesetzter gab an, dass es aus seiner Erfahrung heraus keine besonderen Bestimmungen bzgl. Brandschutzschalter für Jugendhilfegruppen gäbe. Leider kann ich auch in den VDE-Richtlinien diesbezüglich nichts finden. Dort geht es nur um Museen usw. (Güter von unersetzlichem Wert). Können Sir mir die genaue VDE-Stelle nennen, wo explizit steht, dass ein AFDD für Kindertagesstätten bzw. Kinderheim/Jugendhilfgruppe vorgeschrieben ist? Oder hat sich da inzwischen wieder etwas geändert? Vielen Dank M. R., Nordrhein-Westfalen
Praxisfrage
AFDDs in Schlaf- und Aufenthaltsräumen von Kitas
Liebe Leser der Fachzeitschrift »de«,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich außerdem einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge: Elektroinstallation für Haus in Holzständerbauweise
Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion »de«
PP19146
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich außerdem einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge: Elektroinstallation für Haus in Holzständerbauweise
Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion »de«
PP19146