Bei meiner Anfrage geht es um Etagenverteiler, die teilweise als Wand-und Standverteiler in eigenen Räumen in einem öffentlichen Gebäude untergebracht werden. Die Türen dieser Räume sind nach innen aufschlagend geplant. Die ausführende Firma meint, dass die Türen dieser Räume, entsprechend der Empfehlung der AMEV ELTAnlagen 2020, nach außen aufschlagend auszuführen sind. Für die Unterbringung eines Unterverteilers in einem öffentlichen Bürogebäude haben wir in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 keine besonderen Vorgaben, in welche Richtung die Tür aufschlagen soll. In der Empfehlung der AMEV ELTAnlagen 2020, im Kapitel allgemeine bauliche Anforderungen an elektrische Betriebsräume, steht, dass die Türen der elektrischen Betriebsräume nach außen aufschlagend auszuführen sind. Wie sind die allgemeinen baulichen Anforderungen für Räume, wo die Unterverteilungen untergebracht werden, in der AMEV ELTAnlagen 2020 zu verstehen? Und wie dürfen die Türen der Räume, wo die Unterverteiler untergebracht werden, ausgeführt werden? Innen aufschlagend oder außen aufschlagend?
Türen in elektrischen Betriebsräumen
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