Es geht um die Auslegung von Steigleitungen zu gewerblichen Zwecken. Wir haben von einem Kunden eine neue Vorgabe über die Bemessung für Steigleitungen zwischen dem Zählerabgang und der Elektrounterverteilung bekommen. Diese Steigleitungen sollen mit Bezug auf die AR-N 4100 auf mindestens 63 A ausgelegt sein. In unseren Fällen ist die Zählervorsicherung meist mit 35 A bemessen, daher verwenden wir je nach Verlegeart und Leitungslänge meist ein 10-mm2-Kabel.
Bei einer Strombelastbarkeit von 63 A müssten wir künftig immer mindestens 16 mm2 verwenden. Unseres Erachtens bezieht sich der betroffene Punkt 8 »Stromkreisverteiler« in der VDE AR-N 4100 mit den zuvor erwähnten 63 A nur auf den Wohnungsbau bzw. auf Wohngebäude.
Ein Gespräch mit dem Kunden hat uns leider keine Klarheit verschafft. Dort wurde nur auf die Aussage der VDE verwiesen, aber nicht, ob sie als Kunde diese Vorgabe wirklich wollen oder »nur«, weil es schwammig in der VDE steht. Können Sie mir bitte Auskunft geben, ob aus Ihrer Sicht für gewerbliche bzw. industrielle Zwecke, eine spezifische Mindestbelastbarkeit vorgegeben ist. Kann man die Zuleitung hier an die tatsächlich zu erwartenden Lasten bzw. der verwendeten Vorsicherung dimensionieren?
T. L., Bayern