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Praxisfrage

Anlage für physiotherapeutische Praxis

Wir planen zurzeit eine Anlage für eine physiotherapeutische Praxis. Hierzu nehmen wir die DIN VDE 0100-710 als Planungsgrundlage. Laut dieser Norm ordnen wir eine physiotherapeutische Praxis unter Gruppe 1 ein. Somit trifft hierbei alles zu, was unter die Gruppen 0 und 1 fällt. Nun interpretiert unser Kunde einige Textpassagen der Norm grundsätzlich anders als wir. So steht z. B. im Abschnitt 710.2.3 »... oder Energie zum oder vom Patienten überträgt...«. Unser Kunde ist der Meinung, dass ein Infrarotstrahler kein Gerät wäre, welches unter diese Erklärung fällt. Das sehen wir als ausführende Firma allerdings anders, da es sich hier ja um eine Umwandlung in Wärmeenergie handelt. Des Weiteren steht unter Abschnitt 710.2.6 folgende zu berücksichtigende Passage: »In diesem medizinisch genutzten Bereich sollen die mAnwendungsteile wie folgt eingesetzt werden – äußerlich...«. Hier meint unser Kunde, dass diese Forderung nur bei einer äußerlich am Patienten angeschlossenen Strombehandlung zutreffen würde. Er pauschalisiert dann noch weiter, dass die in dieser Norm geforderten Ausführungen für seine Bedürfnisse nicht angewendet werden müssten. Auch hier vertreten wir eine andere Auffassung, da das Aufgabengebiet des Kunden sich im Bereich medizinischer Behandlungen befindet. Um nicht mit dieser Norm in Konflikt zu geraten, würde unser Kunde uns sogar unterschreiben, dass er uns den Auftrag der Elektroinstallation für ein normales mBüro gibt. So etwas lehnen wir allerdings strikt ab. Außerdem erklärte uns der Kunde, dass diese übertriebene Forderung, nach dieser Vorschrift zu installieren, von der prüfenden Krankenkasse weder gefordert noch überprüft würde. Die Krankenkasse würde die Installation nach dieser Norm ausschließlich für Unterwassertherapien fordern. M.E. darf die Mindestforderung eines Verbandes doch nicht unsere VDE-Bestimmungen außer Kraft setzen. Gibt es Ihres Wissens nach Kontrollinstanzen, welche nach Fertigstellung des Bauvorhabens eine Prüfung durchführen, inwieweit die Einhaltung der Normen erfolgt ist? Auch im jetzigen Fall laufen wir wieder Gefahr, diesen Auftrag an einen »Halbfachmann« zu verlieren. - D. W., Nordrhein-Westfalen

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