In einem landwirtschaftlichen Betrieb (TT-System) sind dreiphasige Frequenzumrichter (FUs) mit einer Nennleistung von 1,5 kW bzw. 2,2 kW (400 V) von zwei namhaften Herstellern in Betrieb. Nach der Betriebsanleitung beträgt der Ableitstrom > 3,5 mA. Diese FUs sind jeweils in einem separaten Schaltschrank eingebaut und über eine CEE-Steckverbindung am Netz angeschlossen. Als Schutzsystem dient eine RCD Typ B, kurzzeitverzögert, 30 mA sowie 16-A-Leitungsschutzschalter. Die Schaltschränke mit dem FU sind ortsveränderliche Geräte, aber zum Zeitpunkt des Betriebes fest an einer Halterung angeschraubt. Dürfen die FUs über eine Steckverbindung betrieben werden, wenn ein zweiter fest angeschlossenen Schutzleiter installiert ist? Folgende Herstellerangaben liegen mir vor:
- Bei ortsveränderlichem Aufbau ist eine Steckverbindung nur dann zulässig, wenn ein zweiter fest angeschlossener Erdleiter installiert ist.
- Hotline-Auskunft des Herstellers: Wenn ein zweiter Schutzleiter zum Einsatz kommt, darf der FU mit einer Steckverbindung betrieben werden.