Mir geht es in meinem Praxisproblem um die interne Installation von Heizungsanlagen, also den Anschluss von Mischer, Pumpen, Fühlern usw. und nicht um die Zuleitung zur Heizungsanlage. Auf Baustellen gibt es immer Unstimmigkeiten wegen dieser internen Anschlüsse. Da gibt es Heizungsfirmen, die machen das komplett. Andererseits müssen wir als Elektriker dies auch immer mal ausführen. Dabei stellt sich mir oft die Frage, wer denn nun unsere Leistung bezahlt?
Verkauft eine Heizungsfirma die Heizungsanlage nach VOB, muss diese Anlage funktionsfähig installiert sein. Somit muss die Heizungsfirma die interne Elektroinstallation selbst ausführen oder einen Elektriker beauftragen. Häufig schließen aber Heizungsfirmen diese interne Elektroinstallation aus.
Der Kunde wiederum ist der Meinung, dass er eine komplett funktionsfähige Heizungsanlage gekauft hat und möchte unsere Leistungen nicht zusätzlich bezahlen. Hierzu meine Fragen:
- Wie ist diese Angelegenheit gesetzlich geregelt?
- Darf bei einem Werkvertrag bzw. laut VOB der interne Elektroanschluss ausgeschlossen werden?
- Wie sieht das Ganze bei einem Liefervertag aus?
W. G., Baden-Württemberg