Da ich bei einem Verteilnetzbetreiber tätig bin, ist ein befreundeter Elektriker ratsuchend an mich herangetreten. Leider konnte ich, obgleich wir tatsächlich als VNB auch von dieser grundsätzlichen Problematik betroffen sein müssten, diese "Nuss" nicht knacken. Das Problem möchte ich folgendermaßen umschreiben: Für die Spannungshöhe des öffentlichen Verteilnetzes der Mittelspannungsebene ist in DIN EN 50160 u.a. geregelt, dass die Änderung der Spannungshöhe am Übergabepunkt +/-10% von der vereinbarten Versorgungsspannung nicht überschreiten darf. Soll daran nun ein Privatnetz inklusive Umspannung von der Mittel- in die Niederspannungsebene angeschlossen werden, das wiederum bspw. Motoren gem. DIN VDE 0530-1 versorgen soll, stellt dies bereits den Planer eines solchen Privatnetzes vor ein Problem. Durch diese Umspannung ist es neben den beschriebenen Schwierigkeiten aus dem Beitrag "Koordination des Spannungsfalls in Niederspannungsnetzen" aus de 22.2014 nicht möglich, die Spannungsbänder von +/-10% bzw. sogar +/-5% aus DIN VDE 0530-1 einzuhalten, da die Umspannung selbst auch einen Spannungsfall verursacht. - Sind diese widersprüchlichen Forderungen aus den genannten Normen korrekt? - Aus welchem Grund wird den Verteilnetzbetreibern in jeder Spannungsebene dieselbe (relative) Spannungsbandbreite zugesprochen? Logischerweise müsste sich diese doch, wegen der naturgemäß vorhandenen Umspannverluste, von der Nieder- bis zur Höchstspannungsebene immer weiter verkleinern. - Ist man folglich tatsächlich gezwungen, kostspielige Maßnahmen einzusetzen, wie z.B. aktive Spannungsregelung oder Sondermotoren mit erweitertem Spannungsbereich oder habe ich etwas übersehen bzw. falsch verstanden? Auch vor dem Hintergrund der Versorgung von Elektromotoren in explosionsgeschützten Umgebungen wird diese Fragestellung auch haftungsrechtlich interessant. D. M., Nordrhein-Westfalen
Spannungsband an 10-kV-Einspeisepunkt
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