Ich hoffe, dass auch die folgende Rechtsfrage als Praxisproblem zulässig ist. Bei Neubauten und Renovierungen treffen wir vermehrt auf die Kombination Wärmepumpe und Photovoltaik, die ich für ökonomisch und ökologisch sinnvoll halte. Während nun einige Netzbetreiber das »Messkonzept 8« anbieten und durch die kaskadierte Messung zweier Zähler eine Verwendung des Solarstroms primär für den Haushalt, sekundär für die Wärmepumpe und erst danach für die Einspeisung ermöglichen, lehnt der Netzbetreiber Stadtwerke Iserlohn dieses Messkonzept ab. Die Begründung lautet, dass das Gegenrechnen (gemeint ist die Subtraktion von Zählerständen zur Ermittlung der Verbrauchswerte) zu kompliziert sei. Darf ein Netzbetreiber so vorgehen oder hat der Kunde einen Anspruch auf andernorts zulässige und übliche Messkonzepte? Könnte der Wechsel des Messstellenbetreibers eine Lösung sein?
C. K., Nordrhein-Westfalen