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Praxisfrage

Anwendung von Brandschutzschaltern

Nach DIN VDE 0100-420:2016-02 sollen, in den dort genannten Bereichen und Umständen, Brandschutzschalter zum Einsatz kommen. Ich frage mich aber, wie in diesem Zusammenhang mit anderen, ganz alltäglichen Objekten umgegangen werden soll. Wie verhält es sich z. B. bei der Erweiterung der bestehenden elektrischen Installation in folgenden Bereichen (mit Holz als Basismaterial):

  • Dachstuhl eines ansonsten aus Mauerwerk errichteten Wohnhauses
  • Geräteschuppen auf dem Grundstück eines gemauerten Wohnhauses
  • Scheune eines landwirtschaftlichen Betriebes (u. U. mit Strohlagerung).
Handelt es sich bei diesen genannten Beispielen (und die Liste ließe sich sicher auch weiter fortsetzen) auch um Bereiche, die nach dem der Norm und deren Schutzzweck mit Stromkreisen auszustatten sind, die von einem Brandschutzschalter überwacht werden? Mir ist wohl bewusst, dass die Einordnung nach der Brennbarkeit eigentlich von einem Fachmann ausgeführt werden müsste, so wie dies auch in der Verlautbarung der DKE zur VDE 0100-420 vom 2.11.2017 steht. Allerdings frage ich mich, wie man das in der Praxis bei einer bestehenden Anlage in einem Bestandsgebäude realisieren soll. Bei der Frage nach der Erweiterung einer Installation in einem der oben genannten Bereiche müsste man den Kunden erst einmal zur Antwort geben, er müsse einen Sachverständigen zur Beurteilung und Klassifizierung der Brennbarkeit beauftragen. Das scheint mir aber etwas abseits der Realität zu liegen, auch für denjenigen, der grundsätzlich gewillt ist alle Vorschriften zu beachten. Ist es auch denkbar, diese Schalter separat, kurz vor Eintritt der Stromführung in den gefährdeten Bereich zu installieren (so wie man das früher häufig auch mit RCDs mit einem I∆N ≤ 30 mA gemacht hat)? Oder muss ein Brandschutzschalter immer am Entstehungsort eines Endstromkreises, also in der zugehörigen Unterverteilung installiert werden? Aufgrund der häufig beengten Platzverhältnisse in Bestandsverteilern, ist dort eine Nachrüstung von Brandschutzschaltern leider nicht immer ohne weiteres möglich. M. K., Bayern

Expertenantwort vom 15.01.2019
Autorenbild
Karsten Callondann

Elektroingenieur und seit zwanzig Jahren in der Schadenverhütung tätig. Dabei war und ist er in verschiedenen Positionen für die VdS-Schadenverhütung und den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) tätig. Er ist Mitarbeiter in zahlreichen DKE-Komitees und GDV-Gremien zur Erstellung von VdS-Richtlinien.

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