Wir prüfen in einem Prüfteam von EuPs und einer befähigten Person ortsveränderliche elektrische Geräte. Gefährdungsbeurteilungen zu den einzelnen ortsveränderlichen elektrischen Geräte sind nicht vorhanden.Diese liegen dem Auftraggeber nicht vor.
Ein Soll-Zustand der ortsveränderlichen elektrischen Geräte liegt uns also nicht vor. Bedienungsanleitungen liegen uns ebenfalls nicht vor. Dürfen ortsveränderlichen elektrische Geräte, die in der CE-Erklärung auf die DIN EN 50699 und die Maschinenrichtlinie Bezug nimmt (z. B. nach recherchieren im Internet eine handgeführte Stichsäge), durch das Prüfteam nach VDE 0702 geprüft werden? Darf dieses Prüfteam grundsätzlich Maschinen wie die zuvor beschriebene Stichsäge prüfen? Unter den beschriebenen Voraussetzungen? Ich finde durch den generellen Ausschluss der Maschinen im Anwendungsbereich der VDE 0702 wird das Prüfen nach Norm nicht gerade einfacher. Was ist den der Hintergrund eine Stichsäge als Maschine zu benennen?
A. M., Nordrhein-Westfalen