Ich habe eine Nachfrage zum Praxisproblem Darf eine EFKffT ohne Aufsicht arbeiten?
Ich wollte jetzt unter dem Artikel keine Kommentierung vornehmen. Allerdings hat Herr Klar nach unserer Meinung einen erheblichen Punkt nicht beantwortet, denn es war nicht nur nach Arbeiten, sondern auch nach Prüfen gefragt. Nach unserer Auffassung kann eine EFffT niemals eine befähigte Person nach TRBS 1203 darstellen. Diese Darstellung bestätigte auch Burkhard Schulze bei unserer Technischen Beratertagung des ZVEHs Anfang dieses Monats. Auch haben »wichtige Personen« der BG ETEM dieses in Gegensatz zu früheren Darstellungen der BG bereits (zumindest verbal) kundgetan. Leider fehlt an dieser Stelle noch ein entsprechendes Dokument der BG ETEM. Nach der Betriebssicherheitsverordnung dürfen Prüfungen nur durch Befähigte Personen durchgeführt werden, die TRBS 1203 beschreibt genau die Anforderungen an Befähigte Personen bei vorliegen von elektrischen Gefährdungen. Hier wird eindeutig eine elektrotechnische Berufsausbildung, ein elektrotechnisches Studium oder eine vergleichbare Qualifikation gefordert. Vergleichbar mit einer Ausbildung oder einem Studium kann jedoch niemals ein 2-Wochen-Kurs (für Handwerk nach BGG 944) sein. Unter »vergleichbar« ist viel mehr zu verstehen, dass die betreffenden Personen sich mittels des Qualifikationsanerkennungsgesetzes eine im Ausland erworbene Qualifikation als Vergleichbar mit einer deutschen Ausbildung haben anerkennen lassen. Wir haben dazu eine Information erstellt, welche ich Ihnen im Anhang beigelegt habe. Ich denke, es wäre sinnvoll, die Beantwortung der Frage im Online-Artikel entsprechend zu ergänzen.
C.H., Nordrhein-Westfalen