Sehr geehrte Damen und Herren, wir stehen immer öfter vor dem Problem, dass uns Ausführungsplanungen für Objekte von Planungsbüros (als Verteter des Bauherren) übergeben werden, die in Art und Umfang aus unserer Sicht nicht vollständig sind. Was der Auftraggeber, und was der Auftragnehmer an Planungsleistungen zu erbringen hat, ist in der VOB Teil C geregelt. Leider ist dort sehr oberflächlich beschrieben, was genau der Auftraggeber und was der Auftragnehmer, mit welchen Angaben, zu liefern hat. Gibt es Praxisbeispiele aus der Rechtssprechung etc., was genau in der Ausführungsplanung des Auftraggebers an Angaben enthalten sein muss? Wir würden gerne wissen welche Angaben wir in der Ausführungsplanung erhalten müssen, für folgende Anlagen: - Elektroinstallationen im Niederspannungsbereich - Gebäudeautomation (KNX) - Telekommunikations- und Datennetze - Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen J. D., Niedersachsen
Art und Umfang von Ausführungsplanungen
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen.
Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
- Umfang von Ausführungs- und Bestandsplänen
- Elektroanlagen planen und projektieren (2) – HOAI – das Grundgesetz des Planers
- Elektroanlagen planen und projektieren (3) – Anschlussdaten und Zähleranlagen
- Elektroanlagen planen und projektieren (4) – Projekt Lagerhalle – Berechnungen
- Elektroanlagen planen und projektieren (5) – Abschließende Berechnungen zum Projekt Lagerhalle
- Elektroanlagen planen und projektieren (6) – Schemen und Zusammenfassung des Projekts Lagerhalle
Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”
PP16081