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Praxisfrage

Art und Umfang von Ausführungsplanungen

Sehr geehrte Damen und Herren, wir stehen immer öfter vor dem Problem, dass uns Ausführungsplanungen für Objekte von Planungsbüros (als Verteter des Bauherren) übergeben werden, die in Art und Umfang aus unserer Sicht nicht vollständig sind. Was der Auftraggeber, und was der Auftragnehmer an Planungsleistungen zu erbringen hat, ist in der VOB Teil C geregelt. Leider ist dort sehr oberflächlich beschrieben, was genau der Auftraggeber und was der Auftragnehmer, mit welchen Angaben, zu liefern hat. Gibt es Praxisbeispiele aus der Rechtssprechung etc., was genau in der Ausführungsplanung des Auftraggebers an Angaben enthalten sein muss? Wir würden gerne wissen welche Angaben wir in der Ausführungsplanung erhalten müssen, für folgende Anlagen: - Elektroinstallationen im Niederspannungsbereich - Gebäudeautomation (KNX) - Telekommunikations- und Datennetze - Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen J. D., Niedersachsen


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