Unser Betrieb betreibt Prüfstände in einem Labor- und Abnahmetestbereich, welche die Prüflinge mit höheren Spannungen bis zu 2000 V DC versorgen. Hierzu werden Schaltnetzteile großer Leistung verwendet, die eingangsseitig am Niederspannungsnetz angeschlossen werden. Wie müssen wir die Ausbildung der Kollegen nachweisen, die diese Anlagen aufbauen, reparieren, erweitern, prüfen und als Bediener betreiben?
Die Ausbildung zur Elektrofachkraft berechtigt nur für Arbeiten bis 1500 V DC, wie z. B. auch im »de«-Artikel »Personen in der Elektrotechnik« in der Ausgabe 8.2014 beschrieben wird. Es gibt die »Schaltberechtigung« in Zusatzausbildungen. Nach meiner Einschätzung sind diese eher für den Verteilnetzbetreiber geeignet oder auch für Ausbildungen, die eher für die Elektromobilität maßgeschneidert sind. Sie passen jedoch nicht für unsere Labor- und Prüfumgebung. Haben Sie einen Hinweis für uns, wie wir rechtssicher die Ausbildung der betroffenen Kollegen organisieren können?
S. K., Baden-Württemberg