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Praxisfrage

Ausführung eines Elektroinstallations­verteilers

Ich habe eine Frage zum E-Check. Ich habe bis jetzt nur an von uns neu installierten Anlagen den E-Check durchgeführt. Das stellt wegen der vorhandenen Abgangsklemmen und genauen Beschriftung auch kein Problem dar. Dies gilt ebenso für die Wieder­holungsprüfungen. Nun haben wir einen Auftrag für einen E-Check in einem ca. 30 Jahre alten Gebäude. Nun bin ich etwas ratlos, wie ich bei diesem Verteiler vorgehen soll (Bilder 1 bis 3). Was man in den Bildern vielleicht nicht so deutlich sieht: die PEN- Klemmen liegen sehr versteckt hinter anderen Leitungen. Wie kann ich hier sinnvoll vorgehen? U. E

Expertenantwort vom 25.06.2024
Autorenbild
Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

VDE 0100 und DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100)

Verdrahtungsphilosophie im Wandel der Zeit

Die von Ihnen beigefügten Bilder erinnern mich an meine Lehrzeit vor vielen Jahren. Zu dieser Zeit hat man alle isolierten Leiter noch schön straff gezogen – z. T. ausgestreift mit Wolllappen oder noch mit einer abgerundeten Flachzange gebogen und dann möglichst oft mit Klebeband oder – wie in den Bildern zu sehen – mit Kabelbindern fest zusammengebündelt. Ein Aufwand, der heute nicht mehr bezahlbar ist, wenngleich ich heute oft Beschwerden zu hören bekomme, über die »Kraut- und Rübenverdrahtung« in Verteilern.

Ausführung nicht normgerecht

Ganz sicher aber wurde bei der Errichtung des dargestellten Installationsverteilers gegen damals gültige Normen verstoßen. Ich gehe davon aus, dass zum Zeitpunkt der Errichtung noch die VDE 0100 vom Mai 1973 gegolten haben dürfte. Somit gilt, dass der Verteiler an mehreren Stellen seinerzeit nicht normgerecht war.

Bild 1: Geamtansicht des Verteilers
Bild 1: Geamtansicht des Verteilers

Denn auch damals war schon im § 30 b) im Abschnitt 9.2 bezüglich der Beschriftung auf § 30 a), Abschnitt 2 verwiesen worden, wo Folgendes festgelegt war: »Unabhängig von einer etwaigen Kennzeichnung der Betriebsmittel innerhalb der Schaltanlagen und Verteiler, z. B. gemäß VDE 0660 Teil 5, 18 b), hat der Errichter die Zugehörigkeit der Betriebsmittel, z. B. der Schaltgeräte, Überstromschutzorgane sowie der Stromkreis-, Mp- und SL-Klemmen zu ihren Stromkreisen so zu kennzeichnen, dass Verwechslungen vermieden werden.« Somit stellt die gezeigte Ausführung – wegen dem Fehlen jeglicher Beschriftungen – einen klaren Verstoß gegen damals gültige Normen dar. Analoge Festlegungen findet man auch in neueren Normen.

Zugänglichkeit der Anschlussklemmen

Auch bezüglich der Zugänglichkeit zu den Anschlüssen der Leiter gab es genaue Festlegungen. Im § 30 b), Abschnitt 4 war Folgendes festgelegt: »Anschlussstellen für die von außen hereingeführten Leitungen und Kabel müssen im ortsfesten Teil der Schaltanlagen und Verteiler eingebaut und nach deren Errichten noch ohne Schwierigkeit zugänglich sein … Anmerkung: Als Anschlussstellen können auch die Klemmen an eingebauten Geräten gelten … Anschlussstellen gelten nach dem Errichten auch dann als ohne Schwierigkeit zugänglich, wenn sie z. B. erst nach Entfernen eines Abdeckbleches erreicht werden können.«

Bild 2: Übereinanderliegende PE- und 
N-Klemmen
Bild 2: Übereinanderliegende PE- und N-Klemmen

Bei Überdeckung durch andere Leiter ist aber aus meiner Sicht die Zugänglichkeit nicht mehr gegeben. Aber leider waren die Installationsverteiler (Leergehäuse) zur damaligen Zeit so hergestellt, dass der Anschluss nur so ausgeführt werden konnte. Schutzleiter- und Neutralleiterklemmsteine lagen übereinander. Ganz sicher aber hätten die zusätzlichen Klemmen so nicht angeordnet werden dürfen. Diese zusätzlichen Klemmen könnten sogar zu Beschädigungen an der Leiterisolation der darüber liegenden Leiter führen.

Zu hohe Belegung des Verteilers

Bild 3: Detailfoto eines losen, blanken Drahts
Bild 3: Detailfoto eines losen, blanken Drahts

Wäre der Verteiler damals »vernünftig« bestückt worden, d. h. nicht so voll gefüllt, bzw. man hätte einen größeren Verteiler ausgewählt, dann wäre dieses Problem sicher vermeidbar gewesen. Bei dieser hohen »Packungsdichte« muss davon ausgegangen werden, dass es im Verteiler zu einer unzulässigen Erwärmung kommen wird. Zur Zeit der Herstellung des Verteilers, war das sicher nicht so problematisch. Damals war die Belastung der einzelnen Stromkreise i. d. R. nicht so hoch, wie sie heute zutreffen dürfte. Aber ein Erwärmungsnachweis war im § 30 damals noch nicht enthalten.

Wie kann man nun prüfen?

Bliebe nun noch die Frage zu beantworten, wie die wiederkehrenden Prüfungen nach DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) sinnvoll ausgeführt werden können. Fakt ist, dass nach DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 eine Demontage nicht ausgeschlossen wird, siehe Abschnitt 5.3.101.0.2: »Die wiederkehrende Prüfung, die aus einer ausführlichen Überprüfung der Anlage besteht, muss je nach Anforderung entweder ohne Demontage oder mit Teildemontage durchgeführt werden, …« Außerdem ist im Abschnitt 5.3.101.3.3 Folgendes festgelegt: »Bei Messungen nach b), c) und d) wird der Isolationswiderstand festgestellt zwischen jedem aktiven Leiter (Außen- und Neutralleiter) und Erde oder Schutzleiter … Anmerkung: In TN-C- und TN-C-S-Systemen darf die Messung auch gegen den PEN-Leiter durchgeführt werden. Für die Messung müssen jedoch die Verbindungen zu Neutralleitern aufgetrennt werden … Um den Messaufwand zu reduzieren und um Zerstörungen zu vermeiden, dürfen für die Messung aller aktiven Leiter miteinander verbunden werden … ausgenommen in feuergefährdeten Betriebsstätten …« Demnach dürfen alle aktiven Leiter (einschließlich Neutralleiter) gemeinsam gegen Schutzleiter gemessen werden. Mit anderen Worten: Es muss keine Einzelmessung durchgeführt werden. Sollte sich dabei jedoch ein Isolationswiderstand kleiner 1000 Ω/VNennspannung (also üblicherweise mindestens 230 kΩ) ergeben, dann bleibt der eine mühselige Weg: Durch ein – sicher nicht einfaches – Abklemmen der einzelnen Stromkreise, muss man den Stromkreis mit dem »schwachen« Isolationswiderstand ausfindig machen. Dass dieses Vorgehen nicht bei jedem E-Check notwendig sein wird, mag ein schwacher Trost sein.

Zusätzliche Hinweise zu den Bildern

Die Brücke zwischen PEN- / Schutzleiterklemmen und Neutralleiter darf nicht in Grün-Gelb, sondern muss in Blau ausgeführt sein (Bild 2). Schwarze Leiter an den Neutralleiterklemmen dürften ebenfalls nicht vorhanden sein – es sei denn, es würde sich um Neutralleiter mit nummerierter Ader handeln, was hier aber nicht zu erkennen ist. Lose blanke Drähte (Bild 3) sind zu isolieren.

Fazit

Die notwendigen Messungen dürften machbar sein. Ausgehend davon, dass sie den Mehraufwand im Angebot berücksichtigt haben, kann es eine schöne Beschäftigung für schlechte Witterung sein. Es dürfte sicher auch sinnvoll sein, die Temperatur im Verteiler zu messen, wenn er sich im normalen Betrieb befindet. 55 °C sollten dabei nicht überschritten werden.

PP13040


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