Wir sind bei uns im Hause derzeit am diskutieren und festlegen, wie wir unsere Ausschreibungen hinsichtlich der Neuerungen der BauPVO machen müssen. Ich habe dieses Thema auf den Tisch gebracht und bekomme nun etliche Rückfragen. Für mich könnte ich diese schon beantworten, aber mir fehlt die Sicherheit, um dies im Hause mit der nötigen Bestimmtheit vertreten zu können. Dabei müssen wir natürlich auch immer den Kostenfaktor im Auge behalten um Wettbewerbsnachteile gegenüber unseren Mitbewerbern zu vermeiden. Daher meine Anfrage an Sie. Mir geht es nicht um die MLAR oder das Thema Funktionserhalt, sondern speziell um die ab dem 1.7.2017 endgültig in Kraft tretende Bauproduktenverordnung (BauPVO). Darin werden für bestimmte Anwendungsfälle und Bereiche Kabel und Leitungen mit definiertem Verhalten im Brandfall gefordert, wie in folgenden Tabellen zu sehen ist: (Tabellen: siehe unten) Mir geht es in meiner Anfrage um die korrekte Interpretation, wie dies umzusetzen ist. Speziell im Bereich von privaten Tiefgaragen sowie notwendigen Treppenhäusern. Im Einzelnen meine Fragen:
- Müssen auch in privaten Tiefgaragen Kabel und Leitungen in ausgeführt werden?
- Müssen durch die Tiefgarage geführte Versorgungsleitungen für Sondereigentum (also für die Wohnungen im Gebäude) dann ebenfalls in dieser Qualität ausgeführt werden, auch wenn es sich nur um wenige Meter handelt?
- Wie müsste eine Brandschottung ausgeführt werden, damit normale (NYM-) Leitungen eingesetzt werden könnten. Ich meine hierzu müsste eine Kofferung ausgebildet werden, der dann einen eigenen Brandabschnitt darstellen würde und dadurch brandschutzmäßig nicht mehr zur Tiefgarage gehören würde.
- Dito für Treppenhäuser. Also konkret: Wie müssten normale Leitungen im Treppenhaus verlegt werden, damit diese korrekt wären? Mit Putzüberdeckung von mind. 1,5 cm? Mit Restwandstärke von >6cm? Oder tatsächlich außerhalb des Treppenhaus-Brandabschnittes?
- Dürften dann normale (NYM-) Leitungen im Treppenhaus überhaupt an Bauteile (Leuchten, Schalter, Taster, …) angeschlossen werden, wodurch sie für ein minikleines Stückchen in den Treppenhaus-Brandabschnitt führen würden. Ich bin der Meinung, dies ist nicht zulässig, wodurch im Treppenhaus zwangsläufig nur Kabel und Leitungen der Qualität verwendet werden dürften.
- Wie sind Kabelkanäle, Isofix-Rohre und sonstige brennbare Bauteile in Tiefgaragen zu beurteilen? Diese müssten doch eigentlich analog betrachtet werden? Dies ist aber meines Erachtens in der BauPVO noch nicht geregelt?
- In Treppenhäusern dagegen, haben solche Kanäle und Rohre überhaupt nichts verloren, das ist klar.