Ein Kunde erteilte mir den Auftrag (Errichtung eines Wohnhauses), beim Versorger die sofortige Erstellung der Baustromversorgung zu beantragen. Er gab mir noch den Hinweis, dass der ausführende Bauunternehmer den Baustromkasten zur Verfügung stellt. Ich fertigte den Baustromantrag aus und schickte diesen, mit der Fachbetriebsunterschrift versehen, per E-Mail an den Versorger. Weitere Informationen zur Ausführung oder Fertigstellung des Baustromanschlusses wurden mir nicht übermittelt. Nach einigen Tagen sehe ich am Bauort einen Baustromkasten, der fertig an den Übergabekasten des Versorgers angeschlossen und für die Versorgung der Baustelle freigegeben war. Meine Fragen:
- Ist es richtig, dass die Unterschrift des Installateurs für die Anlagenfertigstellung vorder Bauausführung des Versorgers bereits im Internet-Antrag geleistet wird?
- Wer haftet im Schadensfall bezüglich Inbetriebahme der Baustromversorgung, die entweder der Ausführungsbeauftragte des Stromversorgers, die Mitarbeiter des bauausführenden Betriebes oder der Bauherr eigenmächtig getätigt haben und zwar ohne Wissen des beantragenden Installateurs?