Bei einer Industriehalle erfolgt ein Anbau, da einer der 3 Hallenabteile erneuert werden muss. Hierzu wurde ich beauftragt einen "Baustromversorgung" zu erstellen. Den Baustromkasten habe ich aus der bestehenden Hauptverteilung mit einem H07 RN-F 5G16 versorgt. Bei einem Kontrolltermin durch die BG wurde der fehlende Erdstab am Baustromkasten bemängelt. Meiner Meinung nach ist hier kein zusätzlicher örtlicher Potentialausgleich notwendig. Ich habe dann den örtlichen Potentialausgleich des Baustromkastens an die bestehende Erdungsanlage geführt, die in einem einwandfreien Zustand ist und fachlich zu 100% ordnungsgemäß durch eine Blitzschutzbaufirma ausgeführt wurde. Dies wurde wieder bemängelt und ausdrücklich ein Erdstab verlangt, was mein Verständnis überschreitet. Wie ist der Sachverhalt hierzu? Was ist in welcher Form gefordert?
PP25008