Es handelt sich in meiner Anfrage um das Bauvorhaben eines Mehrfamilienhauses, also keine öffentliche Einrichtung. Hier bemängelte ein Sachverständiger, dass keine Beleuchtungsmessung durchgeführt wurde. Des Weiteren ist er der Meinung, dass wir eine Beleuchtungsstärke von 100 lx liefern müssen. Diese Angabe konnte ich jedoch nur in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) finden. Ein Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus stellt für mich jedoch keine Arbeitsstätte dar. Daher bin ich der Meinung, dass man diese ASR nicht anwenden muss.
Hierzu meine Fragen: Wo steht geschrieben, dass ich eine bestimmte Lux-Zahl liefern muss? Muss eine Elektrofirma eine Lichtmessung erbringen? Falls ja, wo steht dies geschrieben?
C. U., Schleswig-Holstein