Im Beitrag »Waschmaschine im Schutzbereich 1 oder 2? in »de« 5/2018 beschreiben Sie fast alle Varianten, die in einem Bad möglich sind. Aber es kann immer »bunter« werden, denn es gibt noch andere Probleme. Ich stelle mir die Frage, ob sich ein Spiegelschrank mit eingebauten Steckdosen und Lichtschalter in der unteren rechten Ecke im Schrank getrennt betrachten lässt. Und zwar als ein Teilschrank ohne Strom und ein anderen Teil mit Stromanschlüssen. Meist reicht die Zone 2 nur bis zu Mitte des Waschbeckens neben der links gebauten Dusche oder Badewanne. Ausgehend von dieser Betrachtung lassen sich alle Anschlüsse in der Zone 3 errichten. Die LED ist mit 24V als Kleinspannungsgerät in Zone 2 zulässig, bei Verwendung eines entsprechenden Schaltnetzteils oder Trafos, der sich in Zone 3 montieren lässt. Der Spiegelschrank müsste somit keine IP44 aufweisen, da ja die Hälfte des Spiegelschranks in Zone 2 stromlos ist. Das kommt dabei heraus, wenn sich Architekten die VDE-Normen nicht merken können und dann erst bei der Werksplanung seitens der Planer darauf aufmerksam gemacht werden.
Wie beurteilen Sie meine Gedankengänge bzw. Hinweise?