In der alten DIN VDE 0108 Teil 3 (Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen – Geschäftshäuser und Ausstellungsstätten) gab es unter Ziffer 5.2.2 eine Anforderung für »Bereichsschalter«, die mit Ausnahme
- der Teile der Allgemeinbeleuchtung, die auch außerhalb der Betriebszeiten benötigt werden
- der notwendigen Sicherheitseinrichtungen
- Kühlanlagen und
- zur Erhaltungsladung der Ersatzstromversorgung der EDV-Anlagen (USV)
- Gibt es für Verkaufsstätten in den aktuellen Richtlinien noch eine Forderung für Bereichsschalter?
- Wo ist der Unterschied zu den manchmal von Feuerwehren geforderten »Feuerwehr-Notschaltern«?
- Wenn ja, wie sollten diese in der Praxis ausgeführt werden? Schlüsselschalter? Schalter unter Glasabdeckung? Schalter in abgeschlossenem Gehäuse?