Aktuell führe ich bei einen Kunden die Geräteprüfung nach DGUV V3 durch. Mir ist nun ein Tischventilator in die Finger gekommen, der sehr große Öffnungen im Schutzgitter aufweist (Bild). So groß, dass ich mit meinen dicken Fingern problemlos durchgreifen kann und in Kontakt mit den Propellern bekommen könnte. Folgende Fakten zum Ventilator:
- Modell »Progress Type 575 W20«
- Schutzklasse II
- Leistungsaufnahme 25 W
- Propeller aus Kunststoff
- Einsatzort: Büro.
Der Berührungsschutz ist nicht defekt, sondern wurde vom Hersteller seinerzeit so vorgegeben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es erlaubt ist, diesen Ventilator so weiter zu betreiben. Leider konnte ich keine Vorschriften zu Tischventilatoren finden. Könnten Sie mir da weiterhelfen?
S. B., Nordrhein-Westfalen