Auf der Rechnung eines von uns beauftragten Elektrohandwerkers findet sich folgende Beschreibung der Leistung: »Erneuerung eines Energieverteilers. Demontage des alten Verteilers, Beschriftung der einzelnen Leitungen, Übertragen der kompletten Einbauten in den neuen größeren Verteilerschrank. Erweiterung der Drehstromanschlüsse um einen weiteren (Außen)FI-Sicherungsbereich.« Diese Leistungen für unser Wohnhaus wurde mit 1900 ,– € abgerechnet, wobei beim Verlassen der Baustelle zugesagt wurde, eine Beschreibung nachzuliefern, aus der ersichtlich ist, welcher Stromkreis mit welchem Schutzschalter bzw. Sicherungsautomaten abgesichert ist. Insgesamt sind es 34 Sicherungsautomaten, drei FIs und drei Schutzschalter für 400 V.
Vor der Erneuerung gab es an der Innenseite des Kastens eine Dokumentation, aus der ersichtlich war, welcher Schutzschalter für welchen Stromkreis vorgesehen war. Die Dokumentation der erneuerten Verteilung ist auch acht Monate nach Abschluss der Arbeiten noch nicht vorhanden. Ich muss also jedesmal raten und probieren, welche Schalter wofür zuständig sind. Der ausführende Elektriker ist der Auffassung, ich sei kleinlich. Er weigert sich bislang, die Dokumentation zu erstellen.
Meine Frage: Ist eine derartige Dokumentation nach DIN Vorschriften Teil der zu erbringenden Leistung bei der Erneuerung einer Energieverteilung? Ist dafür die DIN 18015-1 einschlägig? Wenn nicht, welche dann? Sind acht Monate Wartezeit tatsächlich »kleinlich«? Kann zur Dokumentationserstellung ein Drittbetrieb beauftragt werden?
C. B., Mecklenburg-Vorpommern