Sehr geehrte Damen und Herren, wir verlegen in einem Wohnblock neue Elektrostränge. Dort werden die Strangleitungen, Zählerschränke und Unterverteilungen (WE) erneuert. Die Wohnungen ansicht sind teilweise saniert und manche noch nicht. Bei den nicht sanierten Wohnungen befinden sich noch alte Zählertafeln mit Schraubsicherungen. Des Weiteren ist die Elektroinstallation noch 2adrig ausgeführt. Wie können wir hier verfahren, wenn die Wohnungen über die neuen Stränge eingespeist werden. Außerdem sollen wir auch ein FISS mit neuen Automaten installieren. Können wir überhaupt den neuen Strang anschliesen und die Wohnungsverkabelung (2adrig) wieder in betrieb nehmen. Oder müssen hier die Wohnungen auch neu installieren. Für eine zeitnahe Antwort wären wir dankbar. J. H., Hessen
Bestandschutz bei Teilsanierung in Wohnbauten
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”, Über dieses Thema erschienen in der Fachzeitschrift "de" bereits unzählige Beiträge, aus denen fast immer hervorgeht, dass genau die Frage, wo denn nun ganz genau der Bestandsschutz anfängt und wo er aufhört, so nicht beantwortet werden kann. Sie werden nirgendwo eine exakte Definition von "Bestandsschutz" finden. In jeder Situation bei einer Teilsanierung sind speziell vor Ort - unter Berücksichtigung z.B. folgender Kriterien - diesbezüglich Entscheidungen zu treffen: - treffen konkrete Anpassungsforderungen zu (das ist fast nie der Fall) - inwiefern ist die Sicherheit von Leben und Sachwerten betroffen, z.B. bei veränderter Nutzung - wie zugänglich ist der betreffende Bauherr für die Argumente gegen den Bestandsschutz - wie groß wäre überhaupt der finanzielle Spielraum, Erneuerungen umzusetzen; im Extremfall könnten nicht finanzierbare Forderungen theoretisch komplette Bauvorhaben verhindern usw. Zur allgemeinen Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender beispielhafter Beiträge: Bestandsschutz oder Anpassung elektrischer Anlagen? (1) - Erörterung allgemeiner Grundsätze Bestandsschutz oder Anpassung elektrischer Anlagen? (2) - Praktische Hinweise Instandsetzung/Sanierung elektrischer Anlagen in Wohnungen Bestandsschutz für elektrische Anlagen in Altbauten aus dem Jahre 1907 Bestandsschutz im Mehrfamilienhaus Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de” pp13134