Eine Gemeindewohnung soll, nachdem sie seit Mai leersteht, nun Mitte Oktober renoviert werden. Der Bürgermeister bitte um Überprüfung der elektrischen Anlage "Mess mal die Steckdosen durch und baue einen FI in die Verteilung". Die Anlage zeigte sich bei Besichtigung so: einige (nicht alle) Leitungen sind noch mit Textilzeug ummantelt in den Teerpappen-Blechrohren verlegt. Alles nur zweiadrig. Es gibt in einem Zimmer nur eine Steckdose, in Küche und Schlafzimmer zwei, dazu noch eine zweidrähtige "Herdanschlussdose" in der Küche. Leitungen sind über die Decke zur gegenüberliegenden Wand im Rohr verlegt. In einem Zimmer ist eine Steckdose eingebaut, die noch keinen Schutzleiterkontakt hat, die anderen Steckdosen sind augenscheinlich in klassischer Nullung angeschlossen. Kein FI für das Bad. Im Flur gibt es einen dazu recht modernen Zählerschrak aus den 90-ern mit 4 Automaten für die Wohnung. Den Auftrag habe ich nicht ohne weiteres und Überprüfung der Angelegenheit durch Verbandsgemeindeverwaltung angenommen. Der zuständige Verwaltungsmensch hat meine Einwände bezüglich Sicherheit und Brandschutz nicht gelten lassen wollen. Bevor ein zweites Gespräch stattfand hat es natürlich jemand anderes gemacht, Der hat soweit ich sehen konnte, nur die eine Steckdose ohne Schutzleiterkontakt getauscht. Die Anlage besteht zumindest größtenteils noch so wie sie in den 50-ern gebaut wurde. Der Verwalter beruft sich auf Bestandschutz und hat wie immer kein Geld. Nun meine Frage: was kann man solch einem Fall tun? Ist es statthaft nur die Steckdose zu wechseln? Wer haftet im Schadenfalle? Vielen Dank vorab, Gruß, R. K., Rheinland-Pfalz
Praxisfrage
Bestandschutz in Altanlage
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”, Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Die Pflicht zur Nachrüstung
Wann endet der Bestandsschutz für LS-Schalter mit H-Charakteristik?
E-Check in einem betagten Hochhaus
Bestandsschutz oder Anpassung elektrischer Anlagen? (1) – Erörterung allgemeiner Grundsätze
Bestandsschutz oder Anpassung elektrischer Anlagen? ( 2 ) – Praktische Hinweise
Vieradrige Steigeleitungen – Bestandsschutz
Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de”
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