Ein bestehendes Abwasserverbundnetz aus Kläranlage, Kanalisation und Rückhaltebecken wurde in den letzten Jahren in Explosionsschutzzonen eingeteilt. Während einer externen Prüfung wurden diverse nicht explosionsgeschützte Maschinen wie Rührwerke, Tauchpumpen und Antriebe beanstandet und müssen ausgetauscht werden. Die meisten hiervon werden auch unter Wasser betrieben und sind somit Wasserdicht und wurden teilweise vor über 20 Jahre installiert. Der Austausch von allen Geräten ist mit erheblichen Aufwendungen verbunden und es ist auch unverständlich, warum eine unter Wasser betriebene Pumpe gegen eine baugleiche mit Ex-Zulassung ausgetauscht werden soll. Gibt es im Ex-Bereich auch eine Nichtänderungspflicht? Mir kommt es so vor, dass durch neue technische Vorgaben, vornehmlich die Wirtschaft angekurbelt werden soll. Kann durch eine »Gefährdungsbeurteilung o. ä.« Firmenintern bewertet werden, in welchen Anlagen im doppelten Fehlerfall (Maschinendefekt und explosive Gase in der Umgebung) eine Gefahr besteht und die alten Maschinen unverzüglich getauscht werden müssen, oder ob man mit diesem Austausch warten kann, bis das Gerät nicht mehr wirtschaftlich repariert werden kann und dies dann durch ein Ex-geschütztes austauscht. In den meisten unterirdischen Bauwerken, schlug das Gas-Warngerät beim Einstieg bisher noch nie an. Eine Gefahr Mensch und Tier halte sich in diesem Fall für sehr gering. P. G., Baden-Württemberg
Bestandsschutz für nicht-Ex-Maschinen im Ex-Bereich?
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