(Stellungnahme zum Beitrag »Bestandsschutz für Außensteckdosen bei Fassadensanierung« in »de« 8/2009, S. 15 f.) Mit Interesse lese ich seit vielen Jahren jede Ausgabe Ihrer Zeitschrift »de«. Besonders die Rubrik Praxisprobleme greift immer wieder wichtige Themen aus dem Normenbereich auf und liefert auch kompetente Erläuterungen und Lösungsvorschläge. Über die Stellungnahme des wirklich sehr guten Autors Werner Hörmann in »de« 8/2009 zu der Anfrage »Bestandsschutz für Außensteckdosen bei Fassadensanierung« bin ich sehr überrascht. Der Vorschlag des anfragenden Fachmanns »Installation einer FI-Steckdose« verbessert den Schutz in dieser Anlage m.E. erheblich und ist ein akzeptabler Lösungsvorschlag. Begründung: Herr Hörmann schreibt in seiner Antwort, dass beim Versetzen der Steckdose (Änderung an der Leitungsverlegung) der erste Bindestrich der Norm (alle Steckdosen bis 20A Nennstrom müssen mit RCD-30mA geschützt werden) nicht gültig ist. Für den genannten Anwendungsfall soll der zweite Bindestrich der Norm (Endstromkreise für im Außenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel mit einem Nennstrom bis 32A sind mit RCD-30mA zu schützen) verwendet werden. Wir müssen uns doch hier die Frage stellen: Wie ist ein Betriebsmittel (Steckdose, Leuchte, Bewegungsmelder usw.) an der Außenhaut eines Gebäudes zu betrachten? Die Leitungsanlage ist doch eindeutig Bestandteil der Gebäudeinstallation. Lediglich für den Anschluss des Betriebsmittels, wird die Außenmauer mit der Leitung bis zum Anschlussraum des Betriebsmittels durchstoßen. Eine Antwort auf unsere Frage finden wir z.B. in DIN VDE 0100-714 »Beleuchtungsanlagen im Freien«. Diese Norm sagt uns eindeutig, dass Leuchten an einem Gebäude nicht im Sinne einer Außenanlage zu sehen sind. Diese Betrachtungsweise muss doch für die Steckdose auf dem Balkon einer Wohnanlage genauso gelten. Wir haben doch einen hervorragenenden Zusatzschutz durch die neue Norm durch den Schutz der Steckdose (nicht Endstromkreis) mit einer RCD-30mA. Selbstverständlich müssen wir die richtige Schutzart (z.B. IPX4) des jeweiligen Betriebsmittels beachten. Außerdem ist das Wort »Endstromkreis« für tragbare Betriebsmittel im Freien in der Norm DIN VDE 0100-410 »grau schattiert« und somit nur national gültig. International sind nur die tragbaren Betriebsmittel mit RCD 30mA – und nicht die »Endstromkreise« – zu schützen. Dieser Hinweis fehlt mir in der Antwort auch. Mit Kenntnis dieses Sachverhalts könnte der anfragende Fachmann sein Risiko bezüglich Eigenverantwortung bei der Umsetzung einer Lösung besser abschätzen. Der Fachmann muss dem Kunden eine akzeptable Lösung vorschlagen, welche aus der Antwort m. E. nicht zu erkennen ist. Könnten Sie hierzu Stellung nehmen? - R. S., Bayern
Bestandsschutz für Außensteckdosen bei Fassadensanierung – Zusatzanfrage
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