In meiner Anfrage dreht es sich um einen Geschirrspüler, der in einer unseren Teeküchen (Bürogebäude) eingebaut ist (von einem Architekten geplant). Die Teeküche ist für jeden Arbeitnehmer frei zugänglich. Nach §4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) »Grundpflichten des Arbeitgebers« müssen bestimmte Voraussetzungen getroffen werden. Außerdem ist das Gerät nach der Beschreibung »nur für den häuslichen Gebrauch im Privathaushalt und das häusliche Umfeld bestimmt.«
Kann somit das Gerät trotz dieser Beschreibung in der Teeküche bleiben oder muss es durch ein zulässiges (gewerbliches) Gerät ersetzt werden? Alle Elektrogeräte werden bei uns regelmäßig nach VDE geprüft und die Absicherung ist mit einer LS/FI-Kombination ausreichend abgesichert. Auf Nachfrage vom Architekten auf die Geräte, kam nur die Antwort: »Wir verbauen die überall.« Ist dieses Gerät jetzt für ein Bürogebäude unzulässig oder kann es durch die regelmäßige Prüfung weiterhin benutzt werden? Vergleichbare gewerbliche Maschinen kosten bis zu fünf Mal mehr.
A. E., Bayern