Ich arbeite als Prüfverantwortlicher im öffentlichen Dienst in einen Gebäude mit ca. 320 Beschäftigten. Nach der Durchführung der Erstprüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln informierten ich und die Verantwortliche Elektrofachkraft den Vorgesetzten schriftlich, dass die Erstprüfung der Geräte durchgeführt wurde und nun sowohl unsere Server gemessen werden müssten als auch eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden sollte. Da es bisher keine Gefährdungsbeurteilung gibt, soll die Wiederholungprüfung der IT-Bürotechnik usw. alle zwei Jahre erfolgen. Um die Wiederholungsprüfung durchführen zu können, regten wir bei jeder wöchentlichen Sitzung an, zu klären, ob die in den Bürotischen vorhandenen Leitungen, Verteiler und Geräte aus den Tischen genommen werden und geprüft werden sollten oder ob diese in den Tischen verbleiben könnten. Bis heute traf der Vorgesetzte diesbezüglich keine Entscheidung. Nebenbei habe ich mich nun beim TÜV über dieses Thema informiert. Dessen Mitarbeiter meinten, dass die Leitungen, Mehrfachverlängerung usw. aus den Tischen genommen werden müssten, da die VDE-701/702 im Abs. 5.2 Sichtprüfung fordere, dass die Sichtung der Leitungen und Mehrfachverlängerung auf der ganzen Länge erfolgen müsse. Außerdem sollen die Leitungen bei der Messung bewegt werden. Mein Anruf bei DKE ergab, dass es ist in der DIN bzw. VDE nicht klar ersichtlich sei, ob die Leitungen beim Messen im Bürotisch verbleiben können. Dies wurde angeblich in der Kommission schon diskutiert. Unsere Sicherheitsfachkraft für Arbeitssicherheit meinte, dass die Leitungen und Mehrfachverlängerungen in den Bürotischen verbleiben könnten. Bei der Sichtprüfung genüge es, sich auf die sichtbaren Teile der Leitungen zu beschränken und – soweit möglich – eine Messung durchzuführen. Nun führe ich diese Wiederholungsprüfung mit einer Verspätung von fünf Monaten durch. Wer würde verantwortlich gemacht werden, wenn es wegen der verspäteten Prüfung zu einem Elektrounfall käme? C. S., Bayern
BGV-A3-Prüfintervall überschritten
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