In einem Bauvorhaben habe ich mit unserem Brandschutzsachverständigen eine Diskussion bezüglich einer Aufzugsanlage und Sicherheitsbeleuchtung geführt. Seiner Meinung nach müssen Personenaufzüge immer mit einer Brandfallsteuerung ausgestattet werden, unabhängig davon ob eine BMA im Gebäude errichtet wird. Meiner Meinung nach ist eine Brandfallsteuerung erst dann nötig, wenn der Aufzug Brandabschnitte durchquert. Die Frage ist nun, wer legt fest, ob eine Brandfallsteuerung benötigt wird und in welchen Richtlinien bzw. Normen ist dies festgelegt?
Das zweite Thema welches wir diskutierten und unterschiedlicher Meinung waren, ist das Thema Sicherheits- bzw. Rettungswegsbeleuchtung. Nach meiner Auffassung ist mit der ArbStättV vereinbar, dass die Rettungszeichenleuchten (Einzelbatterie) oberhalb der Notausgänge und bei Richtungsänderungen des Rettungswegs ausreichend sind. Unser Brandschutzfachmann ist der Meinung, dass die Rettungswege nach den normativen Vorgaben vollflächig ausgeleuchtet werden müssten. Es handelt sich hier um eine Bankfiliale über zwei Etagen. Der Fluchtweg im 1.Obergeschoss führt über ein Treppenhaus, von dem aus auch Wohnungen im selben Gebäude zu erreichen sind. Wie verhält es sich da mit der Fluchtwegsbeleuchtung? Auch hier bin ich der Meinung, dass Rettungswegleuchten über den Notausgängen sowie Richtungsänderungen ausreichend sind.
L. S., Rheinland-Pfalz