Es geht um eine Brandmeldeanlage zur Überwachung von Zwischendeckenbereichen mit Unterzügen. Im Gebäude gibt es mehrere Räume der Größen zwischen ca. 60 m² und 75 m², in denen die Zwischendeckenbereiche mit Rauchmeldern überwacht werden müssen. Es gilt zu beachten, dass die Ausnahmen gemäß VDE 0833-2, Abschnitt 6.1.3.2, hier nicht zutreffen. Die direkt an die Rohdecke ansetzenden Unterzüge haben eine Höhe von ca. 26 cm. Die Höhe des Zwischendeckenbereiches ist ca. 38 cm, der Abstand zwischen Unterzug und Zwischendecke beträgt also nur ca. 12 cm. Nicht unerwähnt darf bleiben, dass die Unterzüge längs und quer verlaufen und in manchen Räumen vier, in manchen Räumen sogar bis zu sechs Deckenfelder bilden.
Nach welchem Normenabschnitt sind hierfür die Rauchmelder zu projektieren? Die einfachste Variante wäre ja gemäß Abschnitt 6.2.7.4.1. Demnach sind die Unterzüge zu berücksichtigen (da > 20 cm). Weil jedoch jedes gebildete Deckenfeld eine Fläche von < 0,6 · A (= maximaler Melder-Überwachungsbereich) einhält, muss nicht jedes Deckenfeld mit einem Melder überwacht werden. Es würde sogar nur ein Melder pro Raum bzw. pro Zwischendeckenbereich ausreichen. Gilt dieser Absatz aber auch für unsere Konstellation mit den Zwischendecken? Muss hier nicht eher der Abschnitt 6.2.7.4.3 Berücksichtigung finden? Dies vermute ich insbesondere wegen der dort aufgeführten Anmerkung »Der Mindestabstand D von 0,25 m gilt auch für den vertikalen Abstand unterhalb von Unterzügen zu z. B. Zwischendecken.« Da sowohl der Abstand als auch die dort aufgeführte freie Fläche von 75 % der Gesamtfläche zwischen den Unterteilungen und der Decke bei uns nicht eingehalten wird, würde das bedeuten, dass in jedem gebildeten Deckenfeld ein Rauchmelder erforderlich wäre. Wir können diese Anmerkung nicht richtig verstehen. Worin besteht denn der Unterschied zu unseren Unterzügen bzgl. des Abstandes zur Zwischendecke?
Unterzüge mit Abstandshaltern im Zwischendeckenbereich sind doch eher die Ausnahme. Angenommen unsere Unterzüge wären mit Abstandshaltern an der Decke befestigt: Müssten wir dann entweder einen Mindestabstand von 0,25 m vom Unterzug zur Zwischendecke einhalten oder jedes Deckenfeld überwachen, weil das nicht eingehalten wird?
L. R., Niedersachsen