Im Rahmen der Errichtung einer bauordnungsrechtlich geforderten Netzersatzanlage stellt sich die Frage, ob die geschweißte Abgasanlage auf ihre Dichtigkeit hin zu überprüfen ist. Im Detail besteht das fast 100 m lange Abgasrohr aus ca. 30 jeweils aneinander geschweißten 3-m-Rohrstücken, einem Abgasschalldämpfer und einem Rußfilter, diversen Bögen und Kompensatoren, einer Dachdurchführung sowie dem erforderlichen Befestigungs- und Isolationsmaterial. Das gesamte Rohr – bestehend aus Stahl der Werkstoff-Nr. 1.4541 (V2A), NW 600 – ist innerhalb eines Gebäudes unter Beachtung der brandschutztechnischen Vorgaben verlegt worden. Gibt es hierzu bauordnungsrechtliche und/oder normative Vorgaben, die vor der Inbetriebsetzung bzw. Inbetriebnahme den Nachweis der Dichtigkeit verlangen?
P. S., Nordrhein-Westfalen