Bisher galt, zumindest landläufig, die Anwendung der DIN 18015-1 immer nur als Empfehlung bzw. nur, wenn dies zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer explizit vereinbart wurde. Dass es einen tatsächlichen "Zwang" gibt, die Anforderungen der DIN 18015-1 immer anzuwenden, war zumindest mir bisher nicht bekannt. Nun ist in der aktuellen Ausgabe der VDE-AR-N 4100:2019-04 unter Punkt 8, ganz lapidar und fast schon "nebenbei", zu lesen, dass die Ausführungen der DIN 18015-1 zu beachten sind. Da alle Niederspannungsanlagen, die an das öffentliche Niederspannungsnetz angeschlossen werden sollen, zwingend den Vorgaben der VDE-AR-N 4100 entsprechen müssen, ergibt sich meiner Ansicht nach hier auch der bedingungslose "Zwang" zur Anwendung der DIN 18015-1 - unabhängig, ob speziell vereinbart oder nicht. Wie sehen Sie diesen Zusammenhang, speziell im Hinblick auf die Ausstattung der Stromkreisverteiler der angeschlossenen Verbraucheranlage?
H. H., Bayern