Wir sind ein Planungsbüro für elektrotechnische Gebäudeausstattung. Es geht um die Absicherung der Hauptleitungen im TT-System zwischen Zählerschrank und dem Elektroverteiler, z. B. im Wohnungsbau. Nach DIN VDE 0100-410 ist in TT-Systemen eine Abschaltzeit ≤ 1 s für Verteilungsstromkreise erlaubt.
Sofern es sich um kein großes Gebäude mit einem großen Ringerder handelt, muss man davon ausgehen, dass der Hauptsicherungsautomat vor dem Zähler nicht genügt, um damit in der Hauptleitung zum Stromkreisverteiler die maximale Abschaltzeit zu gewährleisten. Ein Hauptsicherungsautomat 35 A mit Kennlinie E benötigt hier z. B. 210 A. Dies entspricht einem Schleifenwiderstand von ca. 1 Ω. Man müsste daher aus unserer Sicht im oberen Bereich des Zählerschranks eine selektive Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) einbauen – z. B. 40 / 0,3 A. In der Praxis haben wir diese Ausführung aber noch nie gesehen.
Es gibt sogar Elektroinstallateure, die behaupten, im oberen Bereich des Zählerschranks dürfe man keinen RCD einbauen. Zu diesem Thema haben wir noch die DKE-Verlautbarung »Verlautbarung zu DIN VDE 0100-410:2018-10« gefunden, welche unsere Auffassung bestätigt. Allerdings gibt es nach unserer Recherche in den »de«-Ausgaben hierzu noch keinen Artikel. Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll, sie würden hier durch Ihre Zeitschrift für Klarheit sorgen.
U. G., Bayern